Basel - Im Kampf gegen die Geldwäsche beabsichtigt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ein weiteres potenzielles Schlupfloch zu stopfen. So soll künftig auch bei der Gründung einer Firma die Identität des Firmengründers abgeklärt werden.

Wer eine Aktiengesellschaft gründen will, zahlt 100.000 Schweizer Franken (60.379 Euro) auf ein Liberierungskonto ein. Doch weder Banken noch Notare, die eine Gründung beurkunden, müssen heute prüfen, wer dahinter steht. Das sieht ein Ausnahmeartikel in der Sorgfaltspflichtvereinbarung der SBVg vor, die für alle Banken verbindlich gilt.

Dieser Passus soll bis 2008 gestrichen werden, wie SBVg-Sprecher Thomas Sutter auf Anfrage zu einem "Tages-Anzeiger"-Artikel vom Dienstag sagte. Damit kommt die Finanzplatz-Organisation auch einer Forderung der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Action Task Force, FATF) nach.

Sutter erklärte, dass die Gefahr der Geldwäsche über eine Firmengründung zwar bestehe, aber klein sei. Bereits heute klärten viele Banken freiwillig Identität des Firmengründers und Herkunft des Geldes ab. Zudem würde eine solche unübliche Transaktion die Banken misstrauisch machen und weitere Abklärungen auslösen. (APA/sda)