Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich die EU auf gemeinsame Mindeststandards für Fernsehprogramme und Regeln für TV-Werbung geeinigt. Die für Medien zuständigen Fachminister beschlossen am Donnerstag in Brüssel die Neufassung der EU-Fernsehrichtlinie, die erstmals auf neue Medien wie Handy-TV, "Video on Demand" und Internet-Life-Streams ausgeweitet wird. Die für Medien zuständige Ministerin im Kanzleramt, Doris Bures erklärte, mit der Einigung sei "ein guter Kompromiss" zwischen Konsumentenschutz, Meinungsfreiheit und wirtschaftlichen Interessen gelungen.

Für Österreich ändert sich wenig

In Österreich bestehe in erster Linie Umsetzungsbedarf bei den neuen Medien, die fernsehähnliche Dienste anbieten, sagte Bures. Die neuen EU-Bestimmungen zu Produktplatzierung würden weitgehend den bereits bestehenden Regelungen im ORF-Gesetz entsprechen. Online-Plattformen von Zeitungen seien von der Neufassung der Richtlinie nicht betroffen, entsprechende Befürchtungen seien ausgeräumt worden.

Recht von TV-Sendern auf Kurzberichterstattung

In Zukunft seien EU-weit etwa Sendungen verboten, in denen zu Hass und Gewalt aufgerufen wird, sagte Bures. Außerdem ermögliche die Richtlinie die stärkere Einbeziehung Seh- und Hörbehinderter in das Programmangebot. Bures begrüßte außerdem das durch die Richtlinie garantierte Recht von TV-Sendern auf Kurzberichterstattung, das Exklusivrechte bei der Übertragung von Großveranstaltungen einschränkt. Einziger Wermutstropfen sei, dass die Rechtsdurchsetzung in diesem Punkt weiter national unterschiedlich geregelt sei.

Verbot von Produktplatzierung - mit Ausnahmen

Die Richtlinie enthält ein grundsätzliches Verbot von Produktplatzierung, für das aber weit reichende Ausnahmen gelten. Ziel ist ein besserer Schutz der Zuschauer, vor allem von Kindern und Jugendlichen, vor Schleichwerbung. Erlauben können die EU-Staaten die gezielte Platzierung von Markenprodukten künftig weiter in Kinofilmen, Fernsehserien und -filmen, leichten Unterhaltungssendungen sowie in Sportprogrammen. Verboten ist diese Form des Marketings in Nachrichten- und Kindersendungen sowie in Religionsprogrammen. Wenn ein Unternehmen Produkte nur zur Ausstattung von Produktionen anbietet, ohne dafür Geld zu bezahlen, ist Product Placement zulässig.

TV-Werbung maximal zwölf Minuten pro Stunde

Produktplatzierung muss künftig am Anfang und Ende einer Sendung sowie nach einer Werbeunterbrechung gekennzeichnet sein, zumindest wenn es sich um europäische Eigenproduktionen handelt. TV-Werbung darf auch in Zukunft maximal zwölf Minuten pro Stunde gezeigt werden. Sendungen - außer mit religiösen Inhalten - dürfen zu Werbezwecken höchstens alle 30 Minuten unterbrochen werden.

Für Tabak-Produkte und rezeptpflichtige Medikamente gilt ein generelles TV-Werbe- und Produktplatzierungsverbot.

In Kraft treten soll die neue EU-Richtlinie mit Jahresende. Das Europaparlament hat die Neufassung bereits akzeptiert und soll formal im Juni zustimmen. (APA)