Haupthindernisse
Anhand von Beobachtungen der UNHCR-Mitarbeiter in EU-Staaten, Recherchen bei Partnerorganisationen und Interviews mit Betroffenen wurden fünf Haupthindernisse für die Integration aufgelistet: Mangelnde Kenntnisse von Sprache und Kultur, Diskriminierung sowie Unverständnis für die Situation der betroffenen Menschen, psychische und andere Folgen der erzwungenen Untätigkeit während der Dauer der Asylverfahren, Schlechterstellung von subsidiär Schutzberechtigten gegenüber anerkannten Flüchtlingen. Bei "subsidiär Schutzberechtigten" handelt es sich um Menschen, die keine Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind, aber aus Menschenrechts-Gründen einen geschützten Status haben.
Integrationsbarrieren
Als eine Maßnahme zur besseren Integration schlägt das UNHCR die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit anerkannten Flüchtlingen vor. Erstere sind etwa bei der sozialen Unterstützung oder beim Arbeitsmarktzugang schlechter gestellt, erklärte Schönbauer. Konkretes Beispiel: Subsidiär Schutzberechtigte erhalten Kindergeld, nur wenn sie berufstätig sind und selbst dann gefährdet das Kranksein der Mutter den Bezug. "Das ist eine unsinnige Ungleichbehandlung von Menschen in gleicher Lage", betonte Schönbauer und appellierte zugleich an Familienministerin Kdolsky, diese Regelung zu reparieren.
Als weitere Maßnahme zur Überwindung von Integrationsbarrieren schlägt das UNHCR eine Bewusstseinsbildung über die Not der Flüchtlinge und Schritte gegen Diskriminierung vor. Insbesondere sollten Asylwerber aus rein bürokratischen Gründen nicht sofort in Schubhaft kommen, wenn sie österreichisches Gebiet betreten. Diese "Begrüßungshandlung" sei "unwürdig und unklug"" und "kann nicht gut sein für die Integrationsfähigkeit", betonte Schönbauer.
Weitere wesentliche Forderungen: Neben Sprachkursen und anderen Qualifikationskursen für Asylwerber insbesondere einen Arbeitsmarkt-Zugang laut Ausländerbeschäftigungsgesetz nach sechs Monaten Asylverfahren. Vorteile wären hier, dass die berufliche Integration nach der Gewährung des Asyls leichter wäre. Sollte es eine Ablehnung geben, würden die erworbenen Qualifikationen dennoch nicht verloren gehen und der Betroffene wäre bei einer Abschiebung in seine Heimat "nicht gescheitert, sondern gescheiter", sagte Schönbauer.
"Verschüttete Talente"