Wien - Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat hat in Wien ein Grundsatzpapier vorgelegt, das Schwachstellen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter in der EU auflistet sowie konkrete Empfehlungen für die bessere Integration der Betroffenen aufzeigt. Mehr Gleichberechtigung bei der sozialen Unterstützung und bessere Chancen am Arbeitsmarkt könnten effiziente Maßnahmen zur besseren Integration darstellen, betonte Roland Schönbauer, UNHCR-Sprecher in Österreich, bei der Präsentation des Grundsatzpapiers.

Haupthindernisse

Anhand von Beobachtungen der UNHCR-Mitarbeiter in EU-Staaten, Recherchen bei Partnerorganisationen und Interviews mit Betroffenen wurden fünf Haupthindernisse für die Integration aufgelistet: Mangelnde Kenntnisse von Sprache und Kultur, Diskriminierung sowie Unverständnis für die Situation der betroffenen Menschen, psychische und andere Folgen der erzwungenen Untätigkeit während der Dauer der Asylverfahren, Schlechterstellung von subsidiär Schutzberechtigten gegenüber anerkannten Flüchtlingen. Bei "subsidiär Schutzberechtigten" handelt es sich um Menschen, die keine Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind, aber aus Menschenrechts-Gründen einen geschützten Status haben.

Integrationsbarrieren

Als eine Maßnahme zur besseren Integration schlägt das UNHCR die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit anerkannten Flüchtlingen vor. Erstere sind etwa bei der sozialen Unterstützung oder beim Arbeitsmarktzugang schlechter gestellt, erklärte Schönbauer. Konkretes Beispiel: Subsidiär Schutzberechtigte erhalten Kindergeld, nur wenn sie berufstätig sind und selbst dann gefährdet das Kranksein der Mutter den Bezug. "Das ist eine unsinnige Ungleichbehandlung von Menschen in gleicher Lage", betonte Schönbauer und appellierte zugleich an Familienministerin Kdolsky, diese Regelung zu reparieren.

Als weitere Maßnahme zur Überwindung von Integrationsbarrieren schlägt das UNHCR eine Bewusstseinsbildung über die Not der Flüchtlinge und Schritte gegen Diskriminierung vor. Insbesondere sollten Asylwerber aus rein bürokratischen Gründen nicht sofort in Schubhaft kommen, wenn sie österreichisches Gebiet betreten. Diese "Begrüßungshandlung" sei "unwürdig und unklug"" und "kann nicht gut sein für die Integrationsfähigkeit", betonte Schönbauer.

Weitere wesentliche Forderungen: Neben Sprachkursen und anderen Qualifikationskursen für Asylwerber insbesondere einen Arbeitsmarkt-Zugang laut Ausländerbeschäftigungsgesetz nach sechs Monaten Asylverfahren. Vorteile wären hier, dass die berufliche Integration nach der Gewährung des Asyls leichter wäre. Sollte es eine Ablehnung geben, würden die erworbenen Qualifikationen dennoch nicht verloren gehen und der Betroffene wäre bei einer Abschiebung in seine Heimat "nicht gescheitert, sondern gescheiter", sagte Schönbauer.

"Verschüttete Talente"

In Österreich wurden laut Schönbauer seit dem Jahr 2000 etwa 20.000 Menschen als Flüchtlinge anerkannt. "Subsidiär Schutzberechtigte" gab es in Österreich im April 2007 etwa 5.000. Rund 14.000 Menschen warten schon über drei Jahre auf ein Asylverfahren, ca. 400 bereits über zehn Jahre. Die Asylwerber seien somit oftmals zur Untätigkeit gezwungen, sagte Schönbauer. Er wies auch auf "verschüttete Talente" hin: Laut OECD sind 21,1 Prozent aller Ausländer in Österreich bei der Ausübung ihres Jobs überqualifiziert. So komme es vor, dass eine Kinderärztin als Putzfrau arbeitet oder eine Wirtschaftsakademikerin dankbar sei, dass sie eine Bürokauffrau-Lehre besuchen dürfe. (APA)