Über 1.750.000 Männer und 1.500.000 Frauen arbeiteten im vergangenen Jahr als ArbeiterInnen, Angestellte oder Beamte und Beamtinnen. Soweit ist das im aktuellen "Wirtschafts- und Sozialstatistischen Taschenbuch" der Arbeiterkammer nachzulesen. (Übrigens auch ein wichtiges Helferlein für jene, die sich über arbeitsrechtliche Details informieren wollen.) Doch nicht alle davon sind Vollzeit beschäftigt, bei den Männern arbeiten 6,5 Prozent in Teilzeit, bei den Frauen 40 Prozent.

Ca. 71.000 oder 4 Prozent der Männer und sogar 165.000 oder fast 10 Prozent der Frauen sind "Geringfügig Beschäftigte". Dazu kommen noch zahlreiche freie Dienstverträge, in denen die Arbeitszeit frei vereinbart ist und viele Menschen, die auf Werkvertragsbasis an Aufträgen arbeiten. Grund genug, um sich die arbeitsrechtlichen Unterschiede im Detail anzusehen und Tipps von ExpertInnen wie Karin Hinteregger vom ÖGB, Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer und Barbara Teiber von der GPA einzuholen. Denn trotz der oft nicht existenzsichernden Arbeitsverhältnisse, können ArbeitnehmerInnen vielen Problemen vorbeugen.

Teilzeitarbeit

Bei "klassischer" Teilzeitarbeit sind die ArbeitnehmerInnen weniger als die üblichen 38,5 bzw. 40 Stunden angestellt. Laut Gesetz dürfen diese Beschäftigten nicht gegenüber Vollzeit-MitarbeiterInnen diskriminiert werden. Das heißt, dass alle arbeits- und kollektivvertraglichen Regelungen gelten und man auch in Teilzeit die gleichen Rechte und Pflichten im Unternehmen hat.

Probleme

Die Einkommen sind je nach Branche und Anzahl der Stunden zum Teil so gering, dass sie nicht existenzsichernd sind und die Betroffenen ihren Lebensunterhalt deshalb nicht alleine bestreiten können. Das wirkt sich auch auf die soziale Absicherung von TeilzeitarbeiterInnen aus: Sie bekommen im Falle einer Kündigung weniger Arbeitslosengeld und auch die Bemessungsgrundlage für die Pension ist geringer. Da im Bedarfsfall von den Firmen oft die Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ausgeweitet wird, sind Arbeits- und Freizeit schwer planbar – dem könnten die geplanten Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent im kommenden Jahr entgegenwirken.

Zudem wird Mehrarbeit, auch wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre, in der Praxis nicht immer entlohnt. Da die MitarbeiterInnen meisten nicht so fest in den Betrieb eingebunden sind, entstehen Informationslücken. Weiterbildungen werden eher an VollzeitmitarbeiterInnen vergeben. Die Folge: Weniger Möglichkeit zur Mitbestimmung und schlechtere Aussichten auf der Karriereleiter nach oben zu klettern.

Tipps

1. Bestehen Sie auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, indem nicht nur die Anzahl der Stunden, sondern auch die genauen Arbeitszeiten festgelegt sind. Lange Pausen zwischen den Stunden und eine unregelmäßige Einteilung der Stunden kann so möglicherweise vermieden werden. Ihre Freizeit wird dadurch besser planbar.

2. Führen Sie eigene Stundenaufzeichnungen und zeichnen Sie firmeninterne nur dann ab, wenn Sie mit den eigenen übereinstimmen. Solche Unterlagen helfen auch, falls Sie nichtbezahlte Stunden einklagen wollen.

Geringfügig Beschäftigte

Diese TeilzeitarbeiterInnen verdienen pro Monat höchsten 341,16 Euro. Der Dienstgeber muss sie zwar unfallversichern, eine Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherungpflicht besteht aber nicht.

Probleme

Neben dem noch geringen Einkommen, wissen manche nicht, dass sie auch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld Anspruch haben, weil sie als Angestellte oder ArbeiterInnen in den Genuss von allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen.

Tipps

1. Fordern Sie ihre Ansprüche ein, Weihnachts- und Urlaubsgeld steht Ihnen zu.

2. Versichern Sie sich selbst, die Höhe des monatlichen Beitrags liegt aktuell bei 48,14 Euro. (Martina Madner)