Coudenhove-Kalergie hatte am 29. Jänner im Zuge der "Strache -Affäre" einen Kommentar mit dem Titel "Hört denn das nie auf" verfasst. Laut ihren Angaben hatte sie in der Eile den Namen von Gottfried Küssel mit jenem von Günther Kümel verwechselt, der am 31. März 1965 den ehemaligen KZ-Häftling Ernst Kirchweger durch einen Faustschlag so schwer verletzt hatte, dass dieser schließlich seinen Kopfverletzungen erlegen ist, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Journalistin und STANDARD verklagt
Der ehemalige führende VAPO-Aktivist, gegen den Mitte der 90er Jahre ein gerichtliches Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gelaufen ist, fühlte sich durch das In-Verbindung-Bringen seines Namens mit einem Tötungsdelikt in seiner Ehre gekränkt. "Man kann dem Küssel viel nachsagen, aber das nicht", so Küssel vor Gericht. Der Rechtsaktivist verklagte daraufhin sowohl den "Standard" als auch die Journalistin personlich.
Die Anwältin des "Standard" räumte ein, dass die Zeitung einen Fehler gemacht habe und neben einer Gegendarstellung auch zu einer materiellen Wiedergutmachung bereit gewesen sei. Die von Küssel geforderte Summe von "mindestens 25.000 Euro" habe einen außergerichtlichen Vergleich allerdings unmöglich gemacht.
Urteil noch nicht rechtskräftig