Weil sie in einem Kommentar in der Zeitung "Der Standard" geschrieben hatte, dass "Gottfried Küssel bei der Anti-Borodajkewicz-Demonstration einen alten Kommunisten erschlagen habe", ist die prominente Journalistin Barbara Coudenhove-Kalergie am Dienstag wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden. Coudenhove-Kalergie bekannte sich schuldig: "Das war ein Fehler, ich habe in der Eile die Namen verwechsel". Auch "Der Standard" wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Coudenhove-Kalergie hatte am 29. Jänner im Zuge der "Strache -Affäre" einen Kommentar mit dem Titel "Hört denn das nie auf" verfasst. Laut ihren Angaben hatte sie in der Eile den Namen von Gottfried Küssel mit jenem von Günther Kümel verwechselt, der am 31. März 1965 den ehemaligen KZ-Häftling Ernst Kirchweger durch einen Faustschlag so schwer verletzt hatte, dass dieser schließlich seinen Kopfverletzungen erlegen ist, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Journalistin und STANDARD verklagt

Der ehemalige führende VAPO-Aktivist, gegen den Mitte der 90er Jahre ein gerichtliches Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gelaufen ist, fühlte sich durch das In-Verbindung-Bringen seines Namens mit einem Tötungsdelikt in seiner Ehre gekränkt. "Man kann dem Küssel viel nachsagen, aber das nicht", so Küssel vor Gericht. Der Rechtsaktivist verklagte daraufhin sowohl den "Standard" als auch die Journalistin personlich.

Die Anwältin des "Standard" räumte ein, dass die Zeitung einen Fehler gemacht habe und neben einer Gegendarstellung auch zu einer materiellen Wiedergutmachung bereit gewesen sei. Die von Küssel geforderte Summe von "mindestens 25.000 Euro" habe einen außergerichtlichen Vergleich allerdings unmöglich gemacht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht bekannte schließlich sowohl Coudenhove-Kalergie als auch den "Standard" für schuldig. Da die Richterin der Journalistin glaubte, dass sie die Namen der beiden Männer einfach verwechselt hatte, wurde sie mit 2.000 Euro auf Bewährung mit einer geringen Strafe bedacht. Der "Standard" wurde zu einer Zahlung von 1.500 Euro für die Veröffentlichung des Kommentars auf seine Online-Seite und zu 2.500 Euro für seine Print-Ausgabe verurteilt. Beide Parteien erbaten Bedenkzeit. (APA)