Der Ministerrat hat den Gesetzesentwurf für Handyfernsehen über DVB-H am Mittwoch ans Parlament weitergereicht. Dort rechnen SP wie VP noch mit Diskussionen darüber.

Jüngste Änderung auf Drängen der ÖVP: Der ORF darf für Handy-TV höchstens zwei (und nicht unbegrenzt) eigene Kanäle produzieren. Die Volkspartei wollte höchstens einen Kanal. Sie sieht auch noch Probleme mit den Urheberrechten für Handy-TV.

Das Kanzleramt rechnet mit einem Beschluss des Gesetzes noch vor der Sommerpause des National- und Bundesrates. Es soll mit Anfang August in Kraft treten. Damit sei bundesweites Handy-TV zwei bis drei Monate vor der Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz garantiert. Die Plattform wird im Herbst ausgeschrieben, Kandidat wie bei Digital-TV: ORF-Sendertochter ORS. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 31.5.2007)