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FH-AbsolventInnen werden weiterhin nicht auf einer Stufe mit den Uni-AbsolventInnen stehen.

Foto: Reuters/Wiedmann
So gut wie sicher wäre die Gleichstellung der FH-AbsolventInnen im Beamtendienstrecht gewesen, wäre sie nicht im Streit um die schulfesten Lehrerstellen gescheitert. "Mitgehangen, mitgefangen", äußerte Kurt Koleznik, Geschäftsführer der Fachhochschulkonferenz (FHK), seine Befürchtungen im Vorfeld gegenüber derStandard.at/Uni. "Der Vorschlag, unsere AbsolventInnen aufzuwerten, kam eigentlich von der FHK, das Wissenschaftsministerium hat ihn dann konkretisiert."

Voraussetzungen geändert

Bisher hatten nur FH-AbsolventInnen keine Chance auf A-Wertigkeit im Dienstrecht. Der Begutachtungsentwurf, der am Mittwoch im Ministerrat behandelt werden sollte, sah vor, ausnahmslos allen AbsolventInnen sämtlicher FH-Studiengänge den A-Status zu gewähren. Mit dieser Maßnahme wollte die FHK die "Zwei-Klassengesellschaft" zwischen Unis und Fachhochschulen beseitigen. Bisher ist der Anteil von FH-AbsolventInnen im öffentlichen Dienst laut Koleznik sehr gering.

"Durch die Änderung sollten sich auch FH-AbsolventInnen für A-Stellen bewerben können", so Koleznik. Der Vorteil liege darin, dass die Behörden mehr Auswahl bei den Bewerbungen hätten. Merklich ansteigen würde der FH-Anteil bei den Beamten trotz der Novelle nicht, so Koleznik. Bachelor-AbsolventInnen, egal ob von der Uni oder der FH, haben weiterhin kein Recht auf A-Wertigkeit. (lis/derStandard.at, 30. Mai 2007)