Aus Sicht des Linzer Medienjuristen Winfried Sattlegger verstoße der Kabelbetreiber eindeutig gegen das Privatfernsehgesetz, so die OÖN. "Der geforderte Schutz von Minderjährigen ist hier nicht erfüllt, weil keine Sicherungsmechanismen vorhanden sind", so Sattlegger im Zeitungsinterview. Die Sendungen müssten gekennzeichnet bzw. verschlüsselt sein. Außerdem verletze der Betreiber die Rechte des deutschen Privatsenders "Das Vierte", weil Zuseher glauben könnten, dieser strahle wirklich Pornos aus. "Wir behalten uns entsprechende Schadensersatzansprüche vor", so eine Sprecherin des Medienkonzern NBC zu den OÖN.
Kabelbetreiber Gerhard Nöhmer sieht die Sache entspannter. Die Idee zu der Sache sei "in einer lockeren Herrenrunde" entstanden, erklärte er im APA-Gespräch. Er habe das eben ausprobiert und sei mehrere Jahre lang dabei geblieben. Niemand habe sich aufgeregt. "Ich habe 95 Prozent gute Rückmeldungen gehabt."