Wien - Es sei "eine Tatsache", dass Asylwerber, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, nach einer gewissen Zeit ein Bleiberecht haben, erklärt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Karl Korinek in einem Interview für die "Vorarlberger Nachrichten" und die "Tiroler Tageszeitung" (Freitag-Ausgabe). Das werde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte so judiziert.

"Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden", stellt Korinek fest. Befragt nach der Aufenthaltsdauer, ab der ein Bleiberecht entsteht, sagt er: "...der Menschenrechtsgerichtshof sieht jedenfalls ein Bleiberecht, wenn jemand nach fünf Jahren integriert ist und keine Verfehlungen vorliegen".

Mit Innenminister Günther Platter - den er jüngst auf die mangelnde Qualität des Fremdenrechts hingewiesen hat - hat sich Korinek mittlerweile unterhalten. Er habe ihm ein paar Stellen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gezeigt, bei denen unterschiedlichste Interpretationen möglich sind: "Ich denke, dass ihn das schon beeindruckt hat."

Platter: Öffnung des Gesetzespaketes kommt nicht in Frage

Trotz der Einwände von Verfassungsgerichtshofs-Präsident Karl Korinek werden an den Fremdengesetzen keine Änderungen vorgenommen. Das stellte Innenminister Günther Platter gegenüber der APA klar. Er habe Korinek in einem "sehr guten und vernünftigen Gespräch" ganz eindeutig mitgeteilt, dass die Öffnung des Gesetzespaketes nicht in Frage komme. Dieses gehe genau in die Richtung, die man gewollt habe.

Auch bezüglich des von den Grünen geforderten humanitären Bleiberechts blieb der Minister bei seiner Linie. Es gebe nur Einzelfallprüfungen, aber keine Legalisierung.

Bezüglich der Aussagen Korineks, wonach ihm dieser ein paar Stellen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gezeigt habe, bei denen unterschiedlichste Interpretationen möglich seien, meinte Platter, es gebe bei jedem Gesetz Auslegungsmöglichkeiten. (APA)