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Grafik: APA
Wien - Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer im März beschäftigen sich die Verfassungsrichter nun mit der Schenkungssteuer. In der bevorstehenden Sommer-Session (11. bis 30. Juni) werden die Beratungen über das Gesetzesprüfungsverfahren aufgenommen. Eine öffentliche Verhandlung ist derzeit nicht geplant; auch ob in der Juni-Session eine Entscheidung fällt, war nicht zu erfahren.

Allgemein wird allerdings damit gerechnet, dass die Schenkungssteuer ebenso wie die Erbschaftssteuer aufgehoben wird. Denn auch bei der Schenkungssteuer haben die Verfassungsrichter Bedenken, dass es nicht sachgerecht ist, bei der Besteuerung auf Einheitswerte abzustellen, die vor Jahrzehnten festgesetzt wurden.

Ende der Erbschaftssteuer 2008

Die Erbschaftssteuer wurde aus diesem Grund im März aufgehoben. Die Regierung hat sich entschlossen, diese Steuer mit 31. Juli 2008 auslaufen zu lassen. Für die Schenkungssteuer hat die Regierung in ihrer Stellungnahme an den VfGH eine Reparaturfrist bis zum 31. Juli 2008 beantragt - und diese Steuer als "für ein geschlossenes Steuersystem notwendig" bezeichnet.

Anlass für das Gesetzesprüfungsverfahren war eine Beschwerde gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer für ein Grundstück mit Sporthotel. (APA)