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Die Möglichkeit zur Widmung ihrer Studiengebühren nutzen nur wenige StudentInnen.

Foto: apa/dpa/sarbach
2004 konnten Österreichs StudentInnen erstmals entscheiden, wofür ihre Studienbeiträge verwendet werden sollen. Laut Universitätsgesetz 2002 kommen die Gebühren direkt den Unis zugute. Vom 4. bis zum 25. Juni kann an der Uni Wien wieder die Widmung via Internet durchgeführt werden.

Niedrige Beteiligung

Im Sommersemester 2006 nahmen an der Uni Wien von zirka 68.000 Studierenden lediglich 1.600 eine Zweckwidmung vor. "Die Zweckwidmung der Studiengebühren war und ist ein PR-Gag der ehemaligen Bildungsministerin Gehrer. Das ganze ist eine Augenauswischerei", erklärt Yussi Pick, Pressesprecher der Österreichischen Hochschülerschaft die niedrige Beteiligungsrate.

Kategorien zur Zweckwidmung

Der Senat legt jedes Studienjahr Kategorien für die Zweckwidmung fest. Dabei haben die VertreterInnen der Studierenden das Recht, mindestens eine Kategorie zu bestimmen. Aus den festgelegten Kategorien kann dann gewählt werden.

Für das Studienjahr 2006/07 hat der Senat folgende vier Kategorien vorgegeben:

Vorschlag 1:

Lehre 60 Prozent, Forschung 15 Prozent, Soziales 10 Prozent, Internationales 5 Prozent, Ausstattung 10 Prozent

Vorschlag 2:

Mobilität: Internationale Mobilität: 20 Prozent, Ausstattung 25Prozent, Lehre 20 Prozent, Forschung 25 Prozent, Soziales 10 Prozent

Vorschlag 3:

Forschungsgeleitete Lehre: Strukturierte DoktorandInnenprogramme 35 Prozent, Ausstattung 30 Prozent, Lehre 30 Prozent, Soziales 5 Prozent

Vorschlag 4:

Ausstattung: Ausstattung 35 Prozent, Lehre 30 Prozent, Forschung 20 Prozent, Internationale Mobilität 10 Prozent, Soziales 5 Prozent. (red/derStandard.at, 8. Juni 2007)