Das tschechische Traditionsunternehmen hatte beim zweithöchsten EU-Gericht gegen das Markenamt geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die von der tschechischen Budweiser-Brauerei verteidigten Ursprungsbezeichungen "nur für Bier und ähnliche Erzeugnisse" geschützt sind.
Ruf der Marke
Für einen erweiterten Schutz hätten die Tschechen nachweisen müssen, dass der Ruf der Marke beeinträchtigt werde. Das sei nicht gelungen. Das tschechische Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.
Der Rechtsstreit um den Marken-Schutz bei Bier habe sich erledigt, berichtete das Gericht. Anheuser-Busch wolle das Logo "Budweiser" für Bier und ähnliche alkoholische und nicht-alkoholische Getränke nicht mehr beim Markenamt eintragen lassen.