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Luxemburg - Die tschechische Staatsbrauerei "Budejovicky Budvar" ("Budweiser") hat vor dem EU-Gericht im Streit mit dem US-Biergiganten Anheuser-Busch einen Rückschlag erlitten. Anheuser-Busch durfte beim EU-Markenamt die Bezeichnungen "Budweiser", "Bud" und das "Budweiser"-Logo für Waren eintragen lassen, die nichts mit Bier zu tun haben, beispielsweise Textilien, Schreibwaren oder Nahrungsmittel. Das urteilte das EU-Gericht Erster Instanz am Dienstag in Luxemburg.

Das tschechische Traditionsunternehmen hatte beim zweithöchsten EU-Gericht gegen das Markenamt geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die von der tschechischen Budweiser-Brauerei verteidigten Ursprungsbezeichungen "nur für Bier und ähnliche Erzeugnisse" geschützt sind.

Ruf der Marke

Für einen erweiterten Schutz hätten die Tschechen nachweisen müssen, dass der Ruf der Marke beeinträchtigt werde. Das sei nicht gelungen. Das tschechische Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.

Der Rechtsstreit um den Marken-Schutz bei Bier habe sich erledigt, berichtete das Gericht. Anheuser-Busch wolle das Logo "Budweiser" für Bier und ähnliche alkoholische und nicht-alkoholische Getränke nicht mehr beim Markenamt eintragen lassen.

"Budejovicky Budvar" streitet weltweit vor Gerichten mit Anheuser-Busch um die Rechte an der Marke "Budweiser". In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit 1265 gebraut. (APA/dpa)