Interesse besteht für viele Branchen. So ist der iPod einer von derzeit 203 eingetragenen MP3-Playern. Toyota hat 410 Abbildungen seiner Modelle, vom Spoiler bis zum gesamten Auto, nach Alicante übermittelt. Alleine die "Design Factory" Alessi versucht durch bisher 230 Anmeldungen das Design ihrer Produkte, vom Salzstreuer bis zur Espressomaschine, vor Nachahmung zu schützen. Auch Bekleidungsunternehmer schützten zunehmend ihre neuen Kreationen. Österreich rangiert mit 6500 Anmeldungen unter Berücksichtigung seiner Größe im Mittelfeld.
Registriertes Design
Ein registriertes Design gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design zu verwenden und Dritten die Benutzung ohne seine Zustimmung zu verbieten. Geschützt wird dabei immer nur die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses, nicht aber technische Eigenschaften oder das Material des Produkts. Der Schutz erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet.
Angemeldet kann jedes Erzeugnis werden, das die Kriterien der Neuheit und Eigenart erfüllt. Bei der Anmeldung prüft das Amt selbst dies nicht, sondern registriert ohne inhaltliche Prüfung und veröffentlicht die bei der Anmeldung beizulegenden Photos oder graphischen Darstellungen im Internet
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Nichtigkeitsverfahren
Im Registrierungsverfahren ist es nicht möglich, sich gegen die Eintragung eines Designs zu wehren, doch nach der Eintragung kann dies durch einen Antrag auf Nichtigkeit erfolgen. In diesem Nichtigkeitsverfahren wird darüber entschieden, ob das eingetragene Geschmackmuster tatsächlich die Kriterien der Neuheit und Eigenart erfüllt und sich von bereits existierenden Erzeugnissen erkennbar unterscheidet. Neuheit ist dann gegeben, wenn der Gegenstand mit keinem vorbekannten identisch ist oder wenn sich die Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Eigenart bedeutet, dass sich das neue Design im Gesamteindruck von bestehenden Designs unterscheiden muss. Was Neuheit und Eigenart aber tatsächlich und konkret ist, ist immer nur im Einzelfall erklärbar. Grundsätzlich gilt: In Bereichen, in denen die Formen und Gestaltungen zahlreich und erschöpfend vorhanden sind, ist Neuheit schwerer zu erreichen. Geschützt ist ein Design zunächst für fünf Jahre, Verlängerungen bis zu maximal 25 Jahren sind möglich. Die Gebühren für die Eintragung und Bekanntmachung betragen 350 Euro. Für Sammelanmeldungen gibt es Rabatte.
Einheitliche Spruchpraxis