Umwelt & Klima
Einheitliches Logo für Bioprodukte
Neue Kennzeichnung ab 2009
Brüssel/Luxemburg – Die EU-Agrarminister haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg am Dienstag auf einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Bio-Produkten geeinigt. Ab 2009 sollen biologische Lebensmittel verpflichtend das neue blau-grüne EU-Bio-Logo tragen; bestehende nationale bzw. Bio-Kennzeichen von Verbänden dürfen parallel dazu weiter verwendet werden. Die Verordnung erlaubt, dass auch Produkte, die in geringem Maß und unabsichtlich mit Gentechnik verunreinigt sind, als "bio" ins Regal kommen.
Die EU will mit dem neuen EU-Siegel mehr Klarheit in den Logo-Dschungel bringen. Geregelt wird unter anderem, was bei der Erzeugung zu beachten ist und wie Kontrollen ablaufen müssen. Die Bestimmungen gelten auch für importierte Waren.Strittig war lange, ob es für "technisch unvermeidbare" oder zufällige Verunreinigung von Bio-Produkten mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) künftig spezielle, strenge Schwellenwerte geben soll, bis zu denen ein Erzeuger dieses noch als "bio" vermarkten darf. Das EU-Parlament hatte etwa – ebenso wie Österreich – 0,1 Prozent verlangt. Letztlich einigten sich die Mitgliedstaaten aber schon im Dezember, dass für diese versehentliche Kontaminierung ein Grenzwert von 0,9 Prozent wie auch bei konventionellen Produkten gelten soll. (APA, mimo, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.06.2007)