Wien - Der Streit zwischen Austrian Airlines (AUA) und der OMV geht in die nächste Runde. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am Dienstag, dem 12. Juni, wegen "missbräuchlichen Verhaltens" der OMV am Kerosin-Markt am Flughafen Wien ein Verfahren beim Kartellgericht eingeleitet. Der Vorwurf an den Mineralölkonzern: Er nutze seine marktbeherrschende Stellung um überhöhte Kerosinpreise zu verlangen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte zuletzt den Streitparteien AUA und OMV ein Ultimatum bis Anfang Juni gesetzt und ansonsten eine Entscheidung durch ein Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt.

Zuständig für das jetzt eingeleitete Verfahren ist das Oberlandesgericht Wien, das als Kartellgericht fungiert. Die Behörde soll einen möglichen Missbrauch (Verstoß gegen Paragraf 5 des Kartellgesetzes 2005 und gegen Art. 82 des EG-Vertrages) abstellen und gegebenenfalls eine Strafe verhängen, geht aus einer Bekanntmachung auf der Homepage der Wettbewerbsbehörde hervor.

"Marktbeherrschende Stellung"

Die Wettbewerbsbehörde sieht die "marktbeherrschende Stellung" der OMV als gegeben an. Auch ein "Preismissbrauch" bei Kerosin könne "nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden", heißt es von Seiten der BWB. Daher hält die Behörde "ein Verfahren vor dem Kartellgericht zur Entscheidung der Problematik für angemessen".

Die Angelegenheit ins Rollen gebracht hat die AUA mit ihrem Gang nach Brüssel Ende Juli 2006. Dort hat die Airline eine Wettbewerbsklage eingereicht, um das Verhalten der OMV-Gruppe in Sachen Kerosin zu untersuchen. Die AUA wirft der OMV wie berichtet vor, diese habe die AUA durch überhöhte Kerosinpreise um 35 Mio. Euro geschädigt. Die gesamten Treibstoffkosten der Airline-Gruppe liegen bei über 500 Mio. Euro. (APA)