Wien - "Gäbe es den Druck der EU nicht, würde sich die Politik gar nicht mehr um den Naturschutz kümmern", argwöhnt Gerhard Heilingbrunner, der Präsident des Umweltdachverbands. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai Österreich wegen mangelnder Umsetzung verbindlicher Schutzbestimmungen verurteilt. Die nächste Klage steht bevor: Österreich ist bei der Nominierung von bedrohten Lebensräumen und Habitaten von bedrohten Tier- und Pflanzenarten säumig. Der World Wide Fund for Nature (WWF) sieht in dem Urteil einen Beleg dafür, dass niemand Verantwortung für den Erhalt des Naturerbes übernehmen wolle und fordert eine Vereinheitlichung der Gesetze. Naturschutz ist in Österreich Landessache. (cs,DER STANDARD Printausgabe 14.6.2007)