Anrufern empfiehlt Buchinger, den Mietvertrag bereit zu halten, um beispielsweise klären zu können, in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz Anwendung findet oder wie eine konkrete Klausel ausgestaltet ist.
Infos für Mieter
Anlass für die Miethotline ist die bahnbrechende neuere Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH), der im letzten Halbjahr in zwei Urteilen die Unwirksamkeit zahlreicher Klauseln in Mietverträgen erkannt hat. Welche Klauseln betroffen sind, kann auf der vom VKI mit Unterstützung des Ministeriums gestalteten Homepage www.verbraucherrecht.at nachgelesen werden. Dort sind außerdem Musterbriefe zu den wichtigsten Problemen zu finden.