Wien - Die Geschichte der Section-Control ist bereits mehr als vier Jahre alt. Im Frühjahr 2003 wurde die erste Anlage auf der Donauuferautobahn (A22) im Wiener Kaisermühlentunnel installiert. Im Juli 2003 startete der Probebetrieb, am 8. August schließlich der Echtbetrieb. Insgesamt sind derzeit vier Kontrollabschnitte in Betrieb. Eine Section-Control-Anlage kostet laut Asfinag 700.000 Euro.

Knapp ein Jahr später, im Mai 2004, wurde die Section Control auch auf der Südautobahn (A2) im Wechselabschnitt (Bereich Edlitz/Grimmenstein) getestet, wobei es Probleme mit den Nässesensoren gab, zahlreiche Blitzeinschläge und wolkenbruchartige Regengüsse hatten der Anlage einige Male enorm zugesetzt, Kabel waren nass geworden, es kam zu Kurzschlüssen. Die Daten wurden bald via Modem übertragen, wodurch es laut Asfinag kaum noch zu Ausfällen kam.

Echtbetrieb 2005 auf A1

Nach einmonatigem Test startete Ende März 2005 der Echtbetrieb einer mobilen Section-Control auf der Westautobahn (A1) im Abschnitt Haid und Sattledt. Als die Baustelle auf einer Länge von 20 Kilometern Anfang Oktober 2005 finalisiert war, kam auch für die elektronische Geschwindigkeitskontrolle das Ende - die Anlage "übersiedelte" auf die Tauernautobahn (A10) nach Kärnten.

Ab 8. November 2005 versah die mobile Section-Control auf der A10 auf einer Baustelle zwischen Gmünd und Spittal a. d. Drau ihren Dienst. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten am 13. Mai 2007 wurde auch der Betrieb der Anlage eingestellt.

Eine Section-Control wird noch bis etwa Ende Oktober 2007 die Tempo 160-Zone auf der A10 zwischen Spittal a. d. Drau und Paternion überwachen. Anschließend wird sie etwas nach Norden versetzt, in einen im Moment noch nicht genau bestimmten Abschnitt am Katschberg. Asfinag-Angaben zufolge soll Ende Juni 2007 auf der Südautobahn im Baustellenabschnitt zwischen Gleisdorf und Lassnitzhöhe die mobile Anlage installiert werden.

Datenschutz-Bedenken

Nach der Beschwerde eines Schnellfahrers fassten die Verfassungsrichter im Sommer des Vorjahres einen Prüfbeschluss. Darin werden datenschutzrechtliche Bedenken aufgeworfen: "Der Gerichtshof bezweifelt vor allem, dass eine gesetzliche Regelung existiert, aus der sich ergibt, in welchen konkreten Situationen und unter welchen Verwendungsbeschränkungen (...) Daten mit Hilfe eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems ermittelt werden dürfen."

In diesem Verfahren geht es also um zentrale Fragen des Datenschutzes. VfGH-Präsident Karl Korinek hat vor Kurzem in einem Interview auf die Frage nach der geplanten Vorratsdatenspeicherung von Telefon-, E-Mail- und Internetdaten auf das bevorstehende Erkenntnis zur Section Control verwiesen und erklärt: "Aus der Begründung wird man sicherlich weitere Schlüsse ziehen können." (APA(APA)