Nach dem vom Verfassungsgerichtshof entschiedenen Aus für die derzeit bestehenden Section Control-Anlage sieht sich der ÖAMTC in seiner Skepsis betreffend flächendeckender und beliebiger Anwendung bestätigt. "Ja zur Verkehrsüberwachung, aber nur, wenn das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gewahrt ist", erklärte Martin Hoffer, Jurist des Clubs, in einer Aussendung am Freitag.

ARBÖ fordert Transparenz

Der ARBÖ, der die Section Control zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Beispiel in Baustellenbereichen oder in Tunnels befürwortet, drängt auf eine "transparente und faire" Lösung. "Sie muss aber auf einer datenschutzrechtlich einwandfreien Grundlage beruhen", erklärte die Organisation in einer Aussendung. Sie will unter anderem geklärt wissen, wie lange Daten von Temposündern gespeichert werden dürfen.

Der VCÖ, der Verkehrsclub Österreich, urgiert eine Verordnung. "Der Verfassungsgerichtshof hat sich nicht gegen die Section Control ausgesprochen, sondern dafür, dass es die entsprechende rechtliche Basis dafür gibt. Und diese Basis ist rasch herzustellen", verlangte der VCÖ in einer Aussendung.

Arge Daten zufrieden

Mit der VfGH-Entscheidung habe man "den jahrelangen Bedenken von Datenschutzseite entsprochen", freute sich die Arge Daten am Freitag über das Urteil. "Erfolgreich war das System nur als Gelddruckmaschine für Polizei und Asfinag. Der vierjährige Einsatz war von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet", hieß es in einer Reaktion.

Durch das Aus der Section Control müsse kein Ansteigen der Verkehrsunsicherheit befürchtet werden, es könnten nun "die Mittel für sinnvolle Maßnahmen eingesetzt werden, etwa durch dichtere Kontrollen im Zusammenhang mit Alkoholismus". Auch Schnellfahrer könnten "leicht grundrechtskonform und zuverlässig identifiziert werden": Statt der Komplettaufzeichnung aller Autofahrer genügt es laut Arge Daten, an kritischen Abschnitten durch eine Radarbox-Kette die Geschwindigkeit zu kontrollieren. (APA)