Das freiwillige Pensionssplitting ist in Österreich seit 1.1. 2005 Realität: Es kann für die in der Kinderbetreuungsphase anfallenden Pensionszeiten in den ersten vier Jahren des Kindes beantragt werden. Bisher hat aber noch niemand von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Rauch-Kallat und der Sozialrechtler Wolfgang Mazal führen dies vor allem auf deren "geringen Bekanntheitsgrad" zurück. Möglicherweise sei aber auch die Gestaltung des derzeitigen Modells zu "wenig attraktiv", räumte die ehemalige Frauenministerin ein.
Vorbild Schweiz
Mazal wies darauf hin, dass hier zu Lande die Unterhaltsfrage in der Diskussion rund um die Altervorsorge in Ehen zu kurz komme. "Wir denken beim Unterhalt immer nur an den momentanen Bedarf", meinte er, man müsse aber den Wert der Pension schon "rational" bei der Eheschließung einbeziehen. "Die Pension ist mein eigenes und Schluss" sei die gängige Position in Österreich, kommentierte der Sozialrechtler. Es gelte jetzt in der Diskussion die Für und Wieder einer verpflichtenden Maßnahme sorgfältig abzuwägen: Fragen wie, was geschieht im Falle der Scheidung oder welche Auswirkungen hat ein entsprechendes Modell auf "das Bindungsverhalten" müssten zunächst geklärt werden, waren sich die Referenten einig. Als Vorbild nannten sie die Schweiz, wo das verpflichtende Aufteilen der Rente unabhängig von Kindern ab der Eheschließung bereits vor Jahren eingeführt wurde.
"Diskussion ist eröffnet"