Wien - Technisch wäre es nun so weit: Die Güteprüfung des Eurofighters wurde am Donnerstag in der Sache abgeschlossen, auch die Revisionsabteilung des Verteidigungsministeriums ist zufrieden.

Unterschrieben werden darf das Dokument allerdings nicht - die komplizierten Unterlagen sollen nun im Kabinett des Verteidigungsministers nochmals geprüft werden. Die Unterschrift unter die Güteprüfung kann aber nicht ewig verweigert werden - ebenso wenig wie die Übernahme des ersten Flugzeugs in Zeltweg.

Mit Spannung wird am 1. Juli jenes Gutachten zu einem möglichen Rücktritt aus dem Jet-Vertrag erwartet, mit dem der Eurofighter-Untersuchungsausschuss die Rechtsexperten Josef Aicher, Heinz Mayer und Andreas Kletecka beauftragt hat. Parallel dazu hat auch SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos die Erstellung einer Expertise in Auftrag gegeben - die der Minister bisher aber hartnäckig unter Verschluss gehalten hat. Für Darabos nahm der Privatrechtler Helmut Koziol den Vertrag unter die Lupe.

"Das ginge jahrelang"

Rudolf Welser, Vorstand des Institutes für Zivilrecht an der Uni Wien, erklärt im Gespräch mit dem STANDARD, dass es für die Republik nicht leicht wäre, einen Ausstieg aus dem Eurofighter-Vertrag tatsächlich auszuprozessieren: "Das ginge jahrelang, durch alle Instanzen, während die Flugzeuge vor sich hinrosten. Nach meiner Meinung wird es deswegen eine Vergleichslösung mit dem Anbieter geben."

Das Rücktrittsrecht sei in den so genannten "Verhaltenregeln" des Jet-Vertrages vereinbart. Zwei Fragen müssten beantwortet werden, damit die Republik das Prozedere aufnehmen kann.

  • Erstens: Gab es Zuwendungen, die mit Eurofighter überhaupt in Verbindung stehen? Bei "Airchief" Wolf etwa waren Zahlungen des Waffenlobbyisten Erhard Steininger an die Firma seiner Frau bekannt geworden (siehe auch Chronologie). Steininger behauptet, dass das mit seiner Tätigkeit rund um die Abfangjäger-Beschaffung nichts zu tun hatte. Er sei schließlich Trauzeuge des Ehepaares Wolf, und daher habe er mit einem Darlehen ausgeholfen.

  • Zweitens müsse laut Welser geklärt werden, ob man jene Personen, die verdächtige Leistungen getätigt haben, wirklich der Firma Eurofighter anlasten kann. Dafür einen Beweis zu erbringen hält der Zivilrechtsprofessor für "das Schwierigste". (nw, cs, DER STANDARD, Printausgabe 16./17.6.2007)