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Umsatz- und Einkommensteuer
Ziel sei es, Leuten auf die Schliche zu kommen, die bei eBay Geschäfte machen, die Umsatz- und Einkommensteuer aber nicht deklarieren, heißt es in dem Bericht.
Transaktionen zu den Mitgliedskonten umfassend protokolliert
Bei den Internet-Versteigerungen "werden von der Finanz sämtliche Transaktionen zu den Mitgliedskonten umfassend protokolliert", erklärte Wilfried Serles von der Steuerberatuungskanzlei Hübner & Hübner laut Zeitung. Unter dem Namen "RIA" (Risiko-, Informations- und Analyse-Zentrum) würden 32 Mitarbeiter daran arbeiten, die Steuern im E-Commerce zu erfassen. Die erfassten Daten würden vom Datum, über den Bieter bis zum Höchstgebot reichen.
Nur gewerblichen Händler steuerpflichtig
Grundsätzlich sind nur gewerblichen Händler steuerpflichtig. Ob man darunter fällt, hängt weniger von dem bei eBay angegeben Status ab, sondern vom Volumen, dass auf eBay umgesetzt wird.
Bei eBay selbst betrachte man das Vorgehen der Behörden als unproblematisch. "Wir sind schließlich gegenüber österreichischen Behörden zur Auskunft verpflichtet. Außerdem ist es in unserem Interesse, eine saubere Plattform zu haben - ohne Steuerbetrüger", sagte Joerg Bartussek, Sicherheitsbeauftragter bei eBay, zur Zeitung.
Juristen kritisieren eBay-Kontrolle
Aus Juristenkreisen kommt Kritik an der Überwachung von Internet-Handels-Plattformen wie eBay durch das Finanzministerium. "Es ist ein Riesenproblem, wenn alle Benutzer solcher Plattformen unterschiedslos gescreent werden. Da muss man sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen, weil in ein Grundrecht eingegriffen wird", sagte der Informationstechnologie-Experte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte zur "Presse".
Wirkungsloses Vorgehen in Deutschland
Der deutsche Fiskus habe seit 2003 nach unversteuerten Verkäufen im Internet gesucht und dabei laut Bundesrechungshof nur eine Aufdeckungsquote "im Promillebereich" erzielt. Sollte die österreichische Software ähnlich wirkungslos sein, sei das Datensammeln des Ministeriums nicht geeignet, ihren Zweck zu erfüllen, und folglich nicht verhältnismäßig, erklärte Anderl.
Finanzministerium wies Vorwürfe zurück