Berger signalisiert Zustimmung
Dem Entwurf des Innenministeriums zustimmen wird nun auch Justizministerin Maria Berger, die während der Debatte über die von Platter geplanten Maßnahmen immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte. Sie zeigte sich zufrieden darüber, dass die ursprünglich geplante "Präventivhaft" für Hooligans nun nicht komme. Dass Platter trotzdem weiterhin von Präventivhaft spricht, ist für sie ein "semantisches Problem". Im Gesetz habe man den Begriff präventive Anhaltung jedenfalls durch "Maßnahmen" ersetzt. Bedeutet: Personen, die in der "Hooligan-Datei" erfasst sind und trotzdem im Fußballstadion angetroffen werden, sich also nicht vorher bei der Polizei gemeldet haben, begehen durch die Nichtmeldung eine Verwaltungsübertretung und können deshalb angehalten und bei der Polizei vorgeführt werden.
Info zwei Wochen vor dem Spiel
De facto kommt die Regelung einem Stadionverbot für die in der Datei aufscheinenden Personen gleich. Innenminister Platter erklärte die geplanten Maßnahmen so: Die betroffenen Hooligans - es handelt sich um bereits verurteilte Täter bzw. um Personen mit laufendem Strafverfahren - werden zwei Wochen vor dem Spiel darüber informiert, dass sie sich vier Stunden vor Spielbeginn bei einer bestimmten Polizeistation einzufinden haben. Dort sollen sie dann während des Spielverlaufs über die Rechtslage "belehrt" werden. Platter salopp auf eine Journalistenfrage, ob sie sich am Polizeifernseher das Spiel anschauen dürften: "Warum nicht".
Die Betroffenen können im Vorfeld übrigens nachweisen, dass sie sich zur Zeit des Spieles entweder nicht in Österreich befinden, an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind oder anderweitig verhindert sind. Sollte jemand diesen Beweis nicht erbringen beziehungsweise gegen die Meldepflicht verstoßen, soll er von der Polizei festgenommen werden können.