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Foto: Reuters/Derungs
Bülach - Gegen die Freisprüche im Swissair-Prozess haben die Schweizer Staatsanwaltschaft sowie drei Geschädigte Berufung eingelegt. Es handelt sich um den Schweizer Kanton Neuenburg, den Staat Belgien und die belgische Staatsholding Société fédérale d'investissements.

Die Berufung der drei Zivilkläger richte sich nur gegen einen Teil der Urteile des Bezirksgerichts Bülach, wie Gerichtspräsident Rainer Hohler am Mittwoch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist auf Anfrage sagte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat alle 19 Freisprüche angefochten, wie sie letzte Woche bekannt gegeben hatte.

Die Geschädigten fechten die Freisprüche für den früheren SAirGroup-Verwaltungsrat, für die Ex-Finanzchefs Georges Schorderet und Jacqualyn Fouse, für die damalige Leiterin des SAirGroup-Rechtsdienstes, Karin Anderegg Bigger, für den Rechtsanwalt Andreas Länzlinger und für den KPMG-Berater Scott Cormack an.

Schäden in Milliardenhöhe

Der SAirGroup-Verwaltungsrat sowie Schorderet sollen laut Anklage Anfang 2001 durch eine Restrukturierung und eine Zahlung an die Sabena Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben. Dem Verwaltungsrat gehörten prominente Personen wie Mario Corti, Eric Honegger, Lukas Mühlemann oder Vreni Spoerry an.

Bei den Anklagepunkten gegen Fouse, Anderegg Bigger und die beiden externen Angeklagten Länzlinger und Cormack geht es dagegen um Zahlungen aus der Zeit vor der Einreichung der Nachlass-Stundung für den Flugkonzern im Herbst 2001. Dabei sollen gewisse Gläubiger bevorzugt worden sein.

Für die Berufungsverhandlung ist das Obergericht des Kantons Zürich zuständig. Dabei kann der Zeitfaktor möglicherweise eine kritische Rolle spielen: Einzelne Delikte verjähren bereits Mitte 2008, falls bis dahin kein gültiges Urteil des Obergerichts vorliegt.

Das Bezirksgericht Bülach hatte alle Angeklagten von den Vorwürfen der Gläubigerschädigung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft, der Gläubigerbevorzugung und der Urkundenfälschung freigesprochen. Die Anklage hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen beantragt. (APA/sda)