Wien – Die Kuba-Krise der Bawag gehört der Vergangenheit an. Das Außenministerium hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Bank ad acta gelegt; demnach gibt es auch keine Strafe (Drohung: rund 70.000 Euro). Das hat das Ministerium am Donnerstag bestätigt. Wie berichtet, hatte die Bank vor ihrem Verkauf an den US-Fonds Cerberus alle kubanischen Kunden gekündigt, was in einem Verwaltungsstrafverfahren vor dem Außenministerium mündete. Der Verdacht: Hat die Bawag unerlaubterweise ausländisches Recht angewendet (den Helms-Burton-Act, der Amerikanern Geschäfte mit Kubanern untersagt)? Dafür hätte der Bank nachgewiesen werden müssen, dass sie auf konkreten Auftrag oder gesetzliche Anordnung gehandelt hat. Zu dieser Ansicht sind die Juristen im Außenministerium, die den ersten Fall dieser Art penibelst geprüft und mit der EU-Kommission kooperiert haben, nicht gekommen, "die Ermittlungen sind nicht mehr fortzuführen", so das Ministerium. Bank-Chef Ewald Nowotny hatte argumentiert, man habe mit den Kündigungen eine Störung des Bank-Verkaufs abwenden wollen. Inzwischen nimmt die Bawag wieder Kuba-Kunden auf. Ob sie auch kommen, wird nicht kommuniziert. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.06.2007)