Stoisits verweist darauf, dass für den Bereich "Inneres und Justiz" seit 30 Jahren der dritte Volksanwalt (also der FP-Vertreter) zuständig war und dass sie als neue dritte Volksanwältin nun diesen Bereich übernehmen sollte. Die designierte zweite Volksanwältin Fekter argumentiert dagegen, dass der für Inneres und Justiz zuständige FP-Volksanwalt Ewald Stadler zuletzt nicht dritter, sondern eben zweiter Volksanwalt war. Grund: Stadler wurde 2001 bestellt, und damals war die FPÖ zweitstärkste Partei, ehe es nach Knittelfeld wieder bergab ging.
"Drei in etwa gleich große Pakete"
SP-Volksanwalt Peter Kostelka betont gegenüber der APA, dass für die Geschäftseinteilung die Zustimmung jedes einzelnen Volksanwaltes nötig ist. "Ich hoffe, dass wir bis zum Beginn unserer Tätigkeit entsprechend zusammenkommen", sagt Kostelka. Wesentlich ist für ihn, dass "drei in etwa gleich große Pakete" geschnürt werden.
Außerdem verweist Kostelka darauf, dass das gänzliche Fehlen einer Geschäftseinteilung Folgen hätte. In diesem Fall müssten die drei Ombundsleute in allen Fragen als Kollegialorgan handeln: "Dann wäre jeder einzelne Brief von jedem Volksanwalt abzuzeichnen." Und das würde bei 10.000 Prüfungsverfahren einiges an Zusatz-Arbeit bedeuten.
Amtsperiode beginnt am 1. Juli