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Am 29. Juni, beziehungsweise am 6. Juli in Westösterreich, endet das Schuljahr 2006/07.
Schule begann früher
Damit endet das wohl längste Schuljahr für Schüler und Lehrer. Denn auf Grund der von der früheren Bildungsministerin Elisabeth Gehrer unter dem Titel "Unterrichtsgarantie" im Vorjahr erstmals eingeführten Regelungen begann die Schule im Herbst 2006 für alle Schüler einheitlich am ersten Montag im September. Bis dahin hatten Haupt- und höhere Schüler auf Grund der Nachprüfungen noch zwei Tage "Gnadenfrist" bis zum Schulstart am Mittwoch. Gleichzeitig wurde die Notenkonferenz auf Mittwoch, Donnerstag oder Freitag der vorletzten Schulwoche verschoben, um die Leerläufe nach dem Feststehen der Noten zu verkürzen.
In der Notenkonferenz beraten die Lehrer über die Beurteilung der einzelnen Schüler. Einigen sich die Pädagogen bei einem Schüler auf ein "Nicht Genügend" in einem Fach, heißt das aber noch lange nicht, dass das Schuljahr wiederholt werden muss. Es gibt einige Chancen auf das Aufsteigen in die nächste Klasse.
Aufsteigen mit einem "Fünfer"
Bei einem einzigen "Fünfer" im Zeugnis entscheidet die Konferenz auch über die automatische Berechtigung des Schülers zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe derselben Schulart. Möglich ist dieser "Jolly Joker" aber nur dann, wenn der betreffende Gegenstand nicht schon im Schuljahr zuvor mit "Nicht Genügend" beurteilt wurde und in einer höheren Schulstufe auch im Lehrplan vorgesehen ist.
Erteilt die Klassenkonferenz dem Schüler keinen "Freibrief" zum Aufsteigen, muss zu Beginn des nächsten Schuljahrs eine Nachprüfung in dem Fünfer-Fach positiv absolviert werden. Die Nichtberechtigung zum Aufsteigen ist spätestens am Tag nach der Klassenkonferenz unter Angabe der Gründe den betroffenen Schülern bekannt zu geben.
Nachprüfungen
Bei "Nicht Genügend" in zwei Pflichtfächern darf der Schüler vorläufig nicht aufsteigen, hat aber ebenfalls die Möglichkeit, zu Beginn des nächsten Schuljahrs in beiden Gegenständen zu einer Nachprüfung anzutreten. Bei einem Fünfer in drei oder mehr Pflichtgegenständen ist kein "Nachzipf" erlaubt, die Klasse muss noch einmal absolviert werden.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat die Möglichkeit, gegen die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächste Klasse bzw. den nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe zu berufen. Allerdings sind dafür Fristen zu beachten: Eine Berufung ist schriftlich innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Entscheidung der Klassenkonferenz bei der Schule einzubringen.
Berufung