In einer Aussendung hieß es zur neuen Beweislage, dass dem Disziplinarausschuss ein Protokoll von Rottmann sowie drei Gutachten der Turiner Staatsanwaltschaft vorliegen. "Wie bei der ersten Untersuchung angenommen, kann nur dem Athleten Wolfgang Perner Blutdoping angelastet werden. Wolfgang Rottmann wurde bis dato der Besitz eines Blutexpanders (Humanalbumin) nachgewiesen, Blutdoping konnte ihm aufgrund einer DNS-Analyse nicht nachgewiesen werden, so dass er nicht in Verbindung mit Blutdoping gebracht werden kann", lautete es weiter.
Der Ausschuss hat auch Spuren zu Blutaufbereitungsinstituten sowie Herstellern von zu Doping geeigneten Behältnissen ausgeforscht. Bei der nächsten Sitzung am 12. Juli wollen die Ausschussmitglieder zu einem Endergebnis gelangen.