Autofahrer erhielt Recht
Ein Obersteirer war Ende Jänner, also während der IG-L-Beschränkungszeit von 15. Dezember bis 14. März, auf einer Freilandstraße statt der verordneten 80 km/h mit 103 km/h unterwegs und sollte deshalb 80 Euro Strafe bezahlen. Er reichte beim UVS eine Berufung ein und erhielt nun Recht. Der Senat erklärte, dass er nicht die Ansicht der Verordnungsgeber teile, wonach eine Aufstellung von Straßenverkehrsschildern technisch und wegen der Kosten nicht möglich gewesen wäre.
Wie schon bei der Tempo 100-Entscheidung des UVS wurde festgestellt, dass "Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen eine entsprechend deutliche, für jedermann - sowohl ortskundige Inländer, als auch ausländische Kraftfahrzeuglenker - erkennbare Publizität der verordneten Maßnahme im Mittelpunkt" stehe, heißt es im Senatsbescheid. Die große Zahl an Schildern und die damit verbundenen Kosten stellten keine Unmöglichkeit der Kundmachung dar, so der Bescheid weiter.
Umweltlandesrat: "Guter Weg ist unterbrochen"
Der steirische Umweltlandesrat Manfred Wegscheider bedauerte am Dienstag die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats für die Steiermark (UVS), die Tempo 80-Beschränkung auf Freilandstraßen gemäß den Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) nachträglich aufzuheben. "Ein guter Weg ist vorläufig unterbrochen worden", so Wegscheider bei einer Pressekonferenz. Rund 1.200 Strafverfügungen gibt es bisher auf Grund der Tempo 80-Beschränkung.
Man hätte in allen Gutachten Recht für die Verordnung bekommen, die Unabhängigen Verwaltungssenate in anderen Ländern hätten in ihren Ländern dieselben Maßnahmen bestätigt, meinte der Landesrat. Es sei zu erwarten, dass die Europäische Union nun gegen die Republik Österreich und damit das Land Steiermark eine Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde und mit hohen Strafen zu rechnen sei, so der Landesrat.