Immobilien
<b>Wissen:</b> Gesetzeswidrige Bestimmungen
Die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss der Vermieter übernehmen
Erhaltungspflichten für Wohnungen dürfen von den Vermietern künftig nicht mehr auf die Mieter überwälzt werden. Die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss daher der Vermieter übernehmen. Die Arbeiterkammer hat in zwei Verfahren beim Höchstgericht in diesen Punkten Recht bekommen. Das Urteil gilt für alle bestehenden und neuen Mietverträge, die zwischen professionellen Vermietern und Mietern geschlossen wurden. Betroffen sind alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen. Zusätzlich wurde eine häufig in Formularen verwendete Vertragsbestimmung als gesetzwidrig gesehen: Bestimmte Versicherungskosten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.6.2007)