Wien/Hohenberg - Fünf Jahre Zeit hatten die Behörden gebraucht, um in zweiter Instanz zu bestätigen, dass die georgische Familie Torosian in Österreich kein Asyl bekommt. Dass sich Arman (31) Ania (34) und Evelyne (14) im niederösterreichischen Hohenberg inzwischen gut eingelebt hatten und ein Großteil der Dorfgemeinschaft sie unterstützt (der Standard berichtete), hatte auf diese Entscheidung keinen Einfluss - wie sollte sie auch?

Der daraufhin drohenden Ausweisung - die von der Fremdenpolizei in allen solchen Fällen in die Wege geleitet wird - wollten die Torosians per Verfassungsgerichtshofklage wegen "behördlicher Willkür" entgehen: Die mühsam aufgebaute Existenz samt grundrechtlich geschütztem Privatleben sei in Gefahr.

Polizei prüft

Nicht zuständig, entschieden die Verfassungsrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss: Ob "Willkür" vorgelegen habe, müsse der Verwaltungsgerichtshof prüfen - und ob der Integrationsgrad der Torosians eine Abschiebung menschenrechtlich problematisch mache, sei "von den Fremdenpolizeibehörden zu prüfen".

Damit wiesen die Höchstrichter erneut auf das "De-facto-Bleiberecht" hin, welches der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Asylwerbern gewährt, die schon länger als fünf Jahre im Fluchtland leben. "Wenn sie unbescholten sind", hatte VfGH-Präsident Karl Korinek Anfang Juni erläutert: genau die Frage, um die im "Fall Torosian" seit zwei Wochen politisch gerungen wird.

Vor 14 Tagen hatte das BZÖ ausgegraben, dass Vater Torosian eine - geringe - Vorstrafe aufweist. 120 Euro wegen Diebstahls - im Strafregisterauszug kommt das nicht vor. Auch der VfGH-Spruch wurde dadurch nicht beeinflusst - doch für BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz reichte es, um von "kriminellen Asylwerbern" zu sprechen. Anders NÖ-Grünen-Chefin Madeleine Petrovic: Sie forderte Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) auf, "Bleiberecht für die Familie zu garantieren". (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 27.6.2007)