Brüssel - Die EU-Kommission hat heute, Mittwoch, die formelle Genehmigung für die Staatshaftung erteilt, verbunden mit bestimmten Auflagen, nachdem Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes informell bereits am 8. Mai eine positive Entscheidung signalisiert hatte.

Kroes betonte, dass die Kommission sichergestellt habe, dass die strikten Bedingungen eingehalten wurden, unter denen Unternehmen in Schwierigkeiten staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Umstrukturierung der Bank wird aller Voraussicht nach erfolgreich sein, und die geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden die Wettbewerbsverzerrung auf ein Mindestmaß beschränken, so die Kommissarin in einer Pressemitteilung. Unter anderem seien "die Veräußerung von Vermögenswerten und die Beschränkung einiger Geschäftstätigkeiten vereinbart" worden, heißt es ohne weitere Details.

Vertiefte Prüfung

Die EU-Kommission hat im November 2006 eine vertiefte Prüfung zur Staatshaftung eingeleitet. Die damalige Gewerkschaftsbank stand - wie erst im Vorjahr bekannt wurde - nach Verlusten aus den sogenannten Karibik-II-Geschäften bereits im Jahr 2000 vor der Pleite und konnte damals nur durch eine Haftungserklärung des ÖGB bilanzieren. Die Kunden begannen im Vorjahr nach dem Bekanntwerden der Schieflage im Frühjahr 2006 angesichts von Presseberichten ihr Geld abzuziehen. Um einen Liquiditätskrise zu verhindern, sprang die Republik der Bank mit einer 900 Millionen Staatshaftung zur Seite. Mittlerweile wurde die viertgrößte österreichische Bank vom US-Investmentkonzern Cerberus übernommen. Der Kauf wurde am 15. Mai 2007 abgeschlossen.

Nowotny: Bawag startet unbelastet in die Zukunft

Generaldirektor Ewald Nowotny begrüßt die formelle Genehmigung der Staatsgarantie durch die EU-Kommission. "Die neue BAWAG P.S.K. kann daher unbelastet, mit neuer Kapitalstärke und mit voller Kraft in die Zukunft starten", so Nowotny am Mittwoch in einer Presseaussendung.

Die Bundeshaftung sei im Mai des Vorjahres sehr wichtig für die BAWAG P.S.K. gewesen, um einen geordneten Verkaufsprozess zu ermöglichen. "Da der Verkauf inzwischen erfolgreich abgeschlossen wurde, musste kein Euro und kein Cent der Garantie in Anspruch genommen werden", betonte Nowotny.

Die von der EU-Kommission verlangten Auflagen hätten keinen negativen Einfluss auf die Entwicklung der BAWAG P.S.K., so der Sprecher der Bank, Thomas Heimhofer. Nähere Details zu den mit der Kommission vereinbarten Auflagen - wie die Veräußerung von Vermögenswerten und die Beschränkung einiger Geschäftstätigkeiten - wollte der Sprecher nicht mitteilen. (APA)