Wien - Der frühere Eigentümer der bulgarischen Mobilfunkgesellschaft MobilTel, der russisch-israelische Oligarch Mikhail Chernoy, ist nach Angaben aus einer Akte des Bundeskriminalamts zur "russischen Großkriminalität" zugehörig. Frankreich habe mit dieser Begründung für Chernoy ein Einreiseverbot ausgestellt, heißt es in einem Akt des Bundeskriminalamts (BK), den der Grüne Abgeordnete Werner Kogler am Mittwoch im Banken-Ausschuss vorlas.

Es gebe "sehr deutliche Hinweise auf eine Involvierung Chernoys in die russische organisierte Kriminalität", heißt es in dem von Kogler vorgelesenen Papier. "Ein Aufenthalt Chernoys in Österreich könne daher aus kriminalpolizeilichen Gründen nicht befürwortet werden", so die Einschätzung des Bundeskriminalamts.

Interventionen

Für die Erteilung eines österreichischen Visums an Chernoy haben sich nach Angaben von Kogler neben dem Unternehmer und Ex-VP-Obmann Josef Taus auch der frühere Casinos Austria-Chef Leo Wallner und der Unternehmer Martin Schlaff eingesetzt. Taus hatte im Ausschuss gesagt, er habe sich lediglich erkundigt, ob Chernoy ein Visum bekommen könne. Auch aus dem Kabinett der früheren Außenministerin Benita Ferrero-Wallner (VP) sei eine Intervention gekommen, die erfolgreich gewesen sei und letztlich zu einem Visum für Chernoy im Jahr 2003 geführt habe, erläuterte Kogler im Anschluss an den Ausschuss.

Auch in Großbritannien besteht gegen Chernoy angeblich ein Einreiseverbot, heißt es in der BK-Hintergrundinformation. In der Schweiz bestehe gegen Chernoy ein Einreiseverbot. Interpol Bern habe im Mai 2003 mitgeteilt, dass gegen Chernoy wegen des Verdachtes der Geldwäsche ermittelt werde.

Ermittlungen in Deutschland

In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Brüder Chernoy wegen unklarer Transaktionen in Höhe von 75 Mio. US-Dollar (55,8 Mio. Euro) auf ein Wiener Konto. Das im Rechtshilfeweg im Februar 2001 an das Landesgericht Wien herangetragene Verfahren wurde mit Verfügung der StA Düsseldorf vom 17. 8. 2001 eingestellt, heißt es in dem vom Grünen vorgelesenen Papier.

In Israel laufe ein Verfahren zur Aberkennung der israelischen Staatsbürgerschaft von Chernoy, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Außerdem gab es ein Verfahren wegen Betruges und wegen Bestechung eines Rathaus-Mitglieds von Eilat, das Bestechungs-Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt worden, las Kogler.

In Liechtenstein sei bei der Staatsanwaltschaft Vaduz ein Rechtshilfeakt wegen Verdachts auf Geldwäsche anhängig. In Bulgarien bestehe gegen Chernoy ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für 10 Jahre. In den USA sei ein Verfahren hinsichtlich der Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen anhängig. (APA)