Wien - Österreichische Autofahrer sollten Zahlungsaufforderungen für Verkehrsstrafen, die sie in Italien bekommen, nicht ignorieren, selbst wenn sie, von einer privaten italienischen Firma kommen, rät der ÖAMTC. "Wenn man die Verkehrsübertretung in Italien begangen hat, ist es ratsam, sofort nach der ersten Aufforderung zu zahlen, um höheren Strafen zu entgehen", rät die ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler

Zahlungsaufforderungen

"Hintergrund, der für uns etwas befremdlichen Vorgehensweise ist die heillose Überforderung der Mitarbeiter italienischer Behörden", erklärte die ÖAMTC-Juristin Hirtler. Daher hat die italienische Polizei eine private Firma namens EMO (European Municipatity Outsourcing) beauftragt, Zahlungsaufforderungen an ausländische Verkehrssünder zu senden, noch bevor die offizielle Zustellung über den Amtsweg erfolgt.

Zwangseintreibung

"Wenn man so will, ist das eine erste Einladung zur Zahlung. Kommt der österreichische Autofahrer dieser nicht nach, folgen noch ein, zwei Aufforderungen von EMO", erläuterte Hirtler. Erst wenn man diesen Aufforderungen zur Zahlung nicht nachkommt, wird der Strafbescheid offiziell in Österreich zugestellt. In absehbarer Zeit kann dieser Strafbescheid von den heimischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden.

Grundsätzlich seien die Zahlungsaufforderungen seriös, heißt es beim ÖAMTC. Das Schreiben von der Firma ist in deutscher Sprache verfasst. Die Strafhöhe entspricht dem italienischen "Codice della Strada". Lediglich Zustellgebühren fallen an, die mit jedem Schreiben höher werden.

Hotline für Entlastungsbeweise

Fühlt man sich unschuldig bestraft, tritt man am besten gleich mit der Firma in Kontakt: Es gibt eine Hotline, bei der man deutschsprachig betreut wird. Wenn man ein E-Mail schickt, sollten die Entlastungsbeweise gleich mitgesandt werden. Laut EMO kommt es immer wieder zu Fehlern. "Die Polizei übermittelt z.B. die Kennzeichen falsch oder es wird versucht, bereits verjährte Strafen einzutreiben", kritisiert Verene Hirtler.

Briefe sind in Deutsch verfasst

Positiv an dieser Art von "Zahlungseinladung" sei, dass EMO die Briefe in Deutsch verfasst. Der österreichische Autofahrer weiß, was ihm zur Last gelegt wird, welche Fristen gelten und wohin er sich bei Fragen oder Beanstandungen wenden kann. Durch die baldige Möglichkeit der EU-weiten Vollstreckung von Geldstrafen werden österreichische Autofahrer öfter mit ausländischen Strafzetteln konfrontiert werden. "Eine deutsche Übersetzung wäre im gesamten EU-Raum wünschenswert, ist aber derzeit keine übliche Behördenpraxis", sagte die ÖAMTC-Juristin.

Recht auf Kontakt in der Muttersprache

Da nach der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht besteht, mit ausländischen Behörden in seiner Muttersprache in Kontakt zu treten, bietet der ÖAMTC ein Rücksendeformular an, mit dem man sich gegen einen unverständlichen Strafzettel wehren und die Zustellung auf Deutsch verlangen kann. Erhältlich ist dieses Formular bei der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Grenzübergreifende Strafen

Seit 22. März diesen Jahres sollten die Mitgliedstaaten die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsdelikten geschaffen haben. In den meisten Ländern, so auch in Österreich, werden die nötigen Gesetze aber erst im Laufe des Jahres in Kraft treten. Dann wird es auch möglich sein, in anderen EU-Ländern verhängte Geldstrafen ab 70 Euro in Österreich einzutreiben. Strafen können dann auch noch im Nachhinein eingefordert werden, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. (APA)