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Für hartnäckiges Nachstellen und Belästigen müssen Täterinnen und Täter mit bis zu einem Jahr Haft rechnen.
Foto: APA/Pfarrhofer
Wien - Das Anti-Stalking-Gesetz ist am 1. Juli ein Jahr alt geworden, und angesichts des Umstandes, dass Juristinnen und Juristen einst von 300 Fällen im Jahr ausgingen, hat es alle Erwartungen übertroffen: Die Polizei verzeichnete für die ersten elf Monate knapp 2.000 Fälle, in denen wegen andauernder unerwünschter Belästigung bzw. hartnäckigem Nachstellen - durch Anrufe, SMS, Auflauern oder Verfolgung - Anzeige erstattet wurde.

63 Anzeigen waren es im Juli 2006, bis Dezember stieg diese Zahl jeden Monat an. Seither hat sie sich bei ungefähr 200 pro Monat eingependelt. Die Opfer sind zumeist Frauen nach der Trennung oder Scheidung, die unerreichbare Angebete oder in Einzelfällen die halbwüchsige Nachbarstochter und der einflussreiche Chefarzt.

Zu 90 Prozent Frauen betroffen

Nach Angaben des Vereins Autonome Frauenhäuser sind 90 Prozent der Stalking-Opfer Frauen und 80 Prozent der Täter Männer. Ausnahmen bestätigen die sprichwörtliche Regel: zum Beispiel eine Kärntnerin, der 11.000 Anrufe binnen eines halben Jahres vorgeworfen werden. Die 37 Jahre alte Frau soll ihre Opfer, darunter Kinder, beschimpft, bedroht und sexuell belästigt haben.

Die Folgen von Stalking (englisch, "anpirschen") bedeuten für die Opfer Schlafstörungen, Angstzustände, Panikattacken und Depressionen durch die Beeinträchtigung des persönlichen Lebensbereichs. Täterinnen und Tätern droht bis zu einem Jahr Haft. Bis jetzt gab es ungefähr 150 Verurteilungen.

Erster Prozess

Der allererste Stalking-Prozess Österreichs begann bereits am 23. August vergangenen Jahres in Innsbruck, angeklagt war ein 42- Jähriger, der seiner Ex-Lebensgefährtin immer wieder nachstellte und drohte. Der Mann wurde zu neun Monate teilbedingt verurteilt. (APA)