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Europakarte mit Gültigkeitsbereich der E-Card, Länder, in denen Urlaubskrankenscheine benötigt werden und Länder, für die eine Reiseversicherung empfohlen wird.

Grafik: APA/Martin Hirsch
Wien - Hitzekoller in Griechenland, Quallenausschlag an der Adria oder Brechdurchfall in Spanien: Statt in der Sonne liegen, ist für viele Touristen ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt angesagt.

Europäische Krankenversicherungskarte

Dabei sollte die E-Card stets griffbereit sein. Die Karte ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz und Zwergstaaten wie Liechtenstein, San Marino, Monaco oder Andorra.

Nicht gültig

Nicht gültig ist die E-Card bei Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten. Da muss man die medizinischen Leistungen selbst bezahlen. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung von einem Wahlarzt zurückbekommen würde, erklärt die AKNÖ (Arbeiterkammer Niederösterreich).

Länder mit eigenem Auslandschein

In den Ländern Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien, Mazedonien und Montenegro ist allerdings ein eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist. Bei Reisen außerhalb der EU/EWR-Länder empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der Reisekrankenversicherung zu achten ist. Inhaber von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert. (APA)