Überblick vorm Urlaub: Wo die E-Card gilt und in welchen Ländern eine Krankenversicherung von Vorteil ist
Redaktion
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Wien - Hitzekoller in Griechenland, Quallenausschlag an der
Adria oder Brechdurchfall in Spanien: Statt in der Sonne liegen, ist
für viele Touristen ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt
angesagt.
Europäische Krankenversicherungskarte
Dabei sollte die E-Card stets griffbereit sein. Die Karte
ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt
bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und
EWR-Ländern sowie in der Schweiz und Zwergstaaten wie Liechtenstein,
San Marino, Monaco oder Andorra.
Nicht gültig
Nicht gültig ist die E-Card bei Privatordinationen und in privaten
Krankenanstalten. Da muss man die medizinischen Leistungen selbst
bezahlen. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der
Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei
Behandlung von einem Wahlarzt zurückbekommen würde, erklärt die AKNÖ (Arbeiterkammer Niederösterreich).
Länder mit eigenem Auslandschein
In den Ländern Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien, Mazedonien und
Montenegro ist allerdings ein eigener Auslandsbetreuungsschein
notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist. Bei Reisen außerhalb
der EU/EWR-Länder empfiehlt sich der Abschluss einer
Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der
Reisekrankenversicherung zu achten ist. Inhaber von Kreditkarten
haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits
inkludiert. (APA)
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