Boston - Ein Gericht in den USA hat für rechtens erklärt, dass die Namen von zwei lesbischen Frauen unter der Rubrik "Mutter" auf der Geburtsurkunde ihres künstlich gezeugten Buben stehen dürfen. Die Rubrik "Vater" wurde hingegen in dem Fall gestrichen. Die Anwältin der beiden Frauen, Joyce Kauffman, erläuterte am Donnerstag zu dem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil des Gerichts vom 28. Juni in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts, die Richterin habe zum Wohle des Kindes entschieden. Die richterliche Entscheidung bedeute, dass die beiden lesbischen Frauen in die vollen Rechte und Pflichten von Eltern eingesetzt würden. Dies schließe beispielsweise auch Steuererleichterungen, wie sie für Eheleute gelten, ein. Geteilte Mutter-Rolle Das Lesben-Paar Mary Jane Knoll und Christine Finn hatten sich die Mutter-Rolle geteilt. Von Frau Knoll stammte die Eizelle für die künstliche Befruchtung. Die befruchtete Eizelle wurde dann Frau Finn zum Austragen eingesetzt. Finn brachte das Baby, einen Buben, im Beth Israel Deaconess-Krankenhaus in Boston zur Welt. Der Samenspender blieb anonym. Im Krankenhaus hatte man beim Ausfüllen der Geburts-Bescheinigung sodann ein Problem. Ein Klinik-Anwalt erklärte, beide Frauen hätten verlangt, auf dem Meldezettel die Angaben zum Vater zu streichen und stattdessen Knolls Namen als zweite Mutter anzugeben. Krankenhaus "neutral" "Wir waren ja nicht dagegen", erklärte die Krankenhaus-Anwältin Leslie Joseph, "aber Formblätter müssen eben ausgefüllt werden, und auf dem Blatt, da war kein Platz für eine zweite Mutter-Kategorie." Deshalb habe sich das Krankenhaus neutral verhalten. Man sei zu dem Schluss gekommen, es sei dies ein Fall ausschließlich für die Familie und die Gerichte. Richterin Nancy Gould entschied gemäß dem Wunsch der beiden Frauen. Fünf Tage nach der Geburt bestätigte die Richterin, es könne in diesem Fall eine zweite Mutter eingetragen werden, da beide Frauen "dem Kind biologisch und durch die Geburt" verbunden seien. Das Krankenhaus wurde angewiesen, die Rubrik "Vater" auf den Bescheinigungen durch eine zweite Rubrik "Mutter" zu ersetzen, da beide Frauen verbindlich erklärt hätten, dem Kind "Eltern" sein zu wollen. Dem folgte die Klinik. (APA/Reuters)