7009 Euro monatlich verdienen die Bundestagsabgeordneten in Deutschland. Vielen ist das nicht genug, sie gehen auch noch einer oder mehreren Nebentätigkeiten nach. Doch von diesen oft recht lukrativen Zuverdiensten musste die Öffentlichkeit bislang nicht unterrichtet werden. Es reichte, wenn der Bundestagspräsident Bescheid wusste, welche Nebenjobs seine Abgeordneten noch haben.

Doch um die Jahreswende 2004/2005 brach plötzlich in Deutschland eine heftige Debatte um Nebentätigkeiten aus, nachdem bekannt geworden war, dass einige Politiker noch Zahlungen von ihren ehemaligen Arbeitgebern bekamen - ganz offensichtlich ohne dafür Gegenleistungen erbringen zu müssen. So sponserte der Energieriese RWE den damaligen Vorsitzenden des CDU-Arbeitgeberverbandes, Hermann-Josef Arentz, mit einem Jahresgehalt von 60.000 Euro. Kostenlosen Strom gab's obendrein. Auch VW hat sich nicht lumpen lassen und sechs Bundestags- und Landtagsabgeordneten Geld überwiesen, obwohl diese nicht erklären konnten, in welchem Umfang sie für VW tatsächlich tätig waren.

Also machte sich die damalige rot-grüne Koalition daran, den gläsernen Abgeordneten zu schaffen und führte neue Transparenzregeln ein. Danach sollte jeder Abgeordnete angeben, ob er zwischen 1000 und 3500, zwischen 3500 und 7000 oder mehr als 7000 Euro zusätzlich verdient. Dagegen jedoch wehrten sich neun Abgeordnete aus SPD, FDP und Union - unter ihnen der ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz, der auf elf Nebenjobs kommt.

Recht auf Transparenz

Doch in einem knappen Entscheid (vier dafür, vier dagegen), wies das Verfassungsgericht am Mittwoch die Klage ab. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen", heißt es in der Urteilsbegründung.

"Das Gesetz gilt", stellte daraufhin Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fest, der dessen Umsetzung wegen der Klage der neun Abgeordneten ausgesetzt hatte. Noch diese Woche wird er die Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Handbuch des Bundestags und im Internet veröffentlichen. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, Print, 5.7.2007)

Nationalräte: Liste, Löhne und Limits

In Österreich verdienen Parlamentarier exakt 8023 Euro und 60 Cent im Monat. Ihre Auflagen bei Nebenverdiensten sind seit 1997 im sogenannten "Bezügebegrenzungsbundesverfassungsgesetz" geregelt. Demnach ist der Präsident des Nationalrates verpflichtet, eine öffentliche Liste zu führen, in der die Abgeordneten sämtliche Gehälter eintragen, die mehr als 14 Prozent ihres Parlamentsbezuges (also rund 1120 Euro) ausmachen.

Generell dürfen die Mandatare nicht mehr als zwei Gehälter aus öffentlichen Einrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, beziehen. Außerdem darf die Summe ihrer Bezüge nicht mehr als 16.047 Euro und 20 Cent ausmachen - ab dieser Grenze wird gedeckelt. Hintergrund: Die 16.047,20 Euro entsprechen der Höhe eines Ministergehalts. Und die Abgeordneten dürfen nicht mehr als die Ressortchefs verdienen. (red, DER STANDARD, Print, 5.7.2007)