Der Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt (CSU) sagte im Bundestag, der mit Wetterverhältnissen gerechtfertigte Tiefflug sei gegen die Vorschriften erfolgt und habe "unbestreitbar eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung" dargestellt. Einer der Tornados hatte bei einem Überflug des Lagers bei Reddelich die zulässige Mindestflughöhe von 500 Fuß (etwa 160 Meter) für eine Minute und 22 Sekunden um 119 Fuß unterschritten.
Versammlungsfreiheit verletzt?
Umstritten blieb, ob dieser und weitere Tornado-Flüge das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verletzten. Schmidt verneinte dies. Christian Ahrendt von der FDP sprach dagegen von einem militärischen Ansatz bei der Beobachtung von Versammlungen, was ein "offener Verfassungsbruch" sei. Wolfgang Wieland von den Grünen sagte, in Heiligendamm sei der von der Union propagierte Einsatz der Bundeswehr im Inneren erprobt worden.
Vor einer schleichenden Einbeziehung der Bundeswehr in polizeiliche Aufgaben warnte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold. "Wir stehen dafür, dass dies nicht eintritt. Wir wollen und werden nicht zulassen, dass Artikel 35,1 ein Stück weit gedehnt wird und schleichende Prozesse eintreten." Als Beleg verwies er auf die Bewachung eines Krankenhauses durch Feldjäger, was klar gegen die Regeln der Amtshilfe verstoße. Er gab zu, dass es an diesem Punkt zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD Differenzen gebe.
Jung deutete an, dass Eigenmächtigkeiten bei den Tornado-Einsätzen personelle Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Disziplinarische Vorermittlungen habe er veranlasst. "Ich habe auch Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan gebeten, die Befehlswege zu überprüfen, damit wir hier gegebenenfalls über Konsequenzen reden," sagte er.
Zwei Genehmigungen
Jung hatte zwei Erkundungsmissionen durch die Luftwaffe genehmigt. Tatsächlich wurden fünf weitere Missionen geflogen, das Ministerium wurde erst eine Woche nach Ende des Gipfels darüber informiert. Jung wies Vorwürfe des Verfassungsbruchs zurück: "Und wir haben mit dafür gesorgt, dass der G-8-Gipfel in Sicherheit bewältigt werden konnte", fügte er hinzu.
Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, sagte, die Verantwortung für die zusätzlichen Missionen würden jetzt auf die Landesbehörden von Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben, weil sie die Flüge angefordert hätten.
Der Unionsvertreter Bernd Siebert sah dagegen keinen Anlass zur Kritik. Die Zusatzflüge seien vorgenommen worden, weil es bei den genehmigten Flügen technische Probleme und Sichtbehinderung durch das Wetter gegeben habe. Wenn dadurch Risiken entstanden wären, wäre das Ministerium unverzüglich darüber informiert worden.