Brüssel - Die EU-Kommission hat ihre Angaben vom Mittwoch korrigiert, wonach Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Richtlinie zum Flüchtlingsschutz eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Freitag in Brüssel, entgegen früherer Angaben gebe es kein zweites Mahnschreiben der Kommission an Österreich in dieser Angelegenheit. Es habe sich um "einen Fehler" in der Pressemitteilung der Kommission gehandelt. Die 2004 beschlossene Richtlinie garantiert Flüchtlingen in allen EU-Staaten - außer Dänemark - Mindestrechte wie Aufenthaltsgenehmigung, Familienzusammenführung sowie Zugang zu Bildung und Beschäftigung, Gesundheitsdiensten und sozialer Fürsorge. Die EU-Richtlinie gilt auch für so genannte subsidiär Schutzbedürftige, die keine staatliche Verfolgung geltend machen können und daher laut Genfer Konvention nicht als Flüchtlinge gelten, wie etwa Opfer von Bürgerkriegen. (APA)