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Ein Ländervergleich zeigt: Nirgendwo ist das Pflegeproblem befriedigend gelöst.

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Dass in Sachen Pflege "die Richtung und der Weg stimmen", wie Sozialminister Erwin Buchinger meinte, wollten nur SPÖ und ÖVP am Mittwoch im Nationalrat bestätigen. Die Grünen stimmten dem Buchinger-Vorschlag zwar zu, halten ihn aber "bestenfalls für eine Übergangslösung", BZÖ und FPÖ sind dagegen - vor allem wegen der Vermögensgrenze von 5000 Euro und der Tatsache, dass das Pflegegeld nicht valorisiert wurde.

Beschlossen wurde im Detail, dass rückwirkend mit 1. Juli die Amnestie für "illegale" Pflegekräfte, die in der 24-Stunden-Pflege arbeiten, bis Jahresende verlängert wird. Es gibt aber Anreize, die Betreuer entweder anzustellen oder als "selbstständige Personenbetreuer" anzumelden. Der Staat gibt eine Förderung von maximal 800 Euro im Monat. Den Zuschuss bekommt, wer ab Pflegestufe drei rund um die Uhr Betreuung braucht.

Die Kosten für das Angestellten-Modell werden sich, nach Schätzungen des Sozialministeriums, künftig auf 2600 bis 2850 Euro pro Monat belaufen. Wird die Betreuung von einer selbstständigen Kraft übernommen, soll dies nur rund 1500 bis 2000 Euro pro Monat kosten - allerdings ist dann auch der staatliche Zuschuss, mit maximal 225 Euro, niedriger. Die Förderung bekommen nur jene Pflegebedürftige, deren "bares und nicht bares Vermögen" nicht größer als 5000 Euro ist.

Unklare Verhältnisse

Dass der Regierung mit diesem Modell tatsächlich der "Lückenschluss beim Pflegenotstand" gelang, wie Buchinger im Nationalrat sagte, darf freilich bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass ein gesetzlicher Graubereich lediglich aufgehellt wurde. "Die Probleme sind mitnichten gelöst", ärgert sich Harald Drescher, Obmann von "St. Elisabeth", jenem "Verein zur Hausbetreuung von Kranken und Senioren", der einst die Schwiegermutter von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel "illegal" pflegte - und damit die Debatte um den Pflegenotstand erst lostrat.

Er bemühe sich "seit gut einer Woche", hunderte slowakische Pflegerinnen im Dienste des Vereins anzumelden, sagte Drescher zum Standard. Allein - es will ihm nicht gelingen. Die Pflegerinnen des "Verein St. Elisabeth", allesamt ausgebildete Diplomkrankenschwestern, können nur als selbstständige "Personenbetreuerinnen" angemeldet werden. Das bedeutet, sie dürfen ihren Schützlingen bei der "Verrichtung des täglichen Lebens" helfen: Waschen, Anziehen, Essen zubereiten. Sie dürfen nicht: ihre Patienten füttern, ihnen Medikamente verabreichen oder gar Injektionen geben. Denn das dürfen nur gewerbliche "Krankenschwestern" - dafür gibt es aber wiederum keine staatlichen Zuschüsse. Realistisch sei diese Regelung nicht, sagt Drescher: "Wir haben viele Patienten der Pflegestufe vier - und die muss man meist füttern."

Bei der Hotline des Bundessozialamtes heißt es auf Standard-Nachfrage lapidar: "Es ist nicht unsere Aufgabe, uns um Vereine zu kümmern."

Im Sozialministerium erklärt man sich für nicht zuständig und verweist auf das Wirtschaftsministerium, in dessen Bereich das "Hausbetreuungsgesetz" fällt. Ein Experte des Ministeriums gibt zu, dass die Hausbetreuung "immer ein Grenzfall" sei. Tatsächlich seien alle "medizinischen Tätigkeiten" Personenbetreuern nicht gestattet. Freilich gebe es einen "feinen Unterschied" zwischen "Bereitstellen" und "Verabreichen".

Vereinsobmann Drescher kann es sich nun aussuchen: "Wir können unsere Schwestern falsch anmelden, oder unsere Klienten bekommen keine Unterstützung", sagt Drescher, der von der Regierung nun wissen will, "ob sie das wirklich so geplant hat?" (Petra Stuiber/DER STANDARD, Printausgabe, 5.7.2007)