Wien - Der Nationalrat hat Mittwoch Abend eine umfassende Änderung des Beamten-Dienstrechts beschlossen. Unter anderem wird das bei den Lehrern schon übliche Sabbatical nun auch anderen Beamten ermöglicht. Weiters werden die Abmilderungen der letzten Pensionsreformen im ASVG nun auch dem öffentlichen Dienst gewährt. Abgeschafft werden die schulfesten Stellen für Lehrer, die von den Ländern nur noch ein Jahr vergeben werden können.

Das Auslaufen dieser privilegierten Position, die manchen Lehrern einen erhöhten Versetzungsschutz bietet, war einer der wenigen Punkte der umfangreichen Novelle, die auch der FPÖ gefielen. Ansonsten vernichtete der Abgeordnete Peter Fichtenbauer die Vorlage. Vor allem die Genehmigung des Sabbaticals für alle Beamtengruppen außer für Richter und Staatsanwälte stellt für ihn ein nicht nachvollziehbares Beamten-Privileg dar.

Seitens der Grünen erklärte die stellvertretende Parteichefin Eva Glawischnig (G), dass eine gerechtere Gestaltung der Einkommenskurve bedauerlicher Weise weiter ausstehe. Viele Punkte im Paket könne sie aber begrüßen, unter anderem die Besserstellung für "Patchworkfamilien" im Bereich der Pflegefreistellung sowie die Sabbatical-Regelung.

Der BZÖ-Abgeordnete Sigisbert Dolinschek zeigte sich mit vielen Punkten der Vorlage grundsätzlich zufrieden, brachte aber noch Zusatz-Vorschläge ein, etwa einen Gratis-Nachhilfeunterricht durch reguläre Lehrer in den letzten drei Sommerferien-Wochen. Da diese aber ebenso unberücksichtigt blieben wie die Forderung nach einer generellen Reform des Beamtendienstrechts, stimmte das Bündnis ebenso wenig zu wie die Freiheitlichen. Ein Ja kam von den Grünen.

Beamten-Gewerkschaftschef Fritz Neugebauer (V) betonte, dass sich das Sabbatical bewährt habe und verwies darauf, dass die Erleichterungen im Pensionsrecht ja auch anderen Berufsgruppen schon zugestanden worden seien. Beamtenministerin Doris Bures (S) betonte als Ziel der Novelle eine effiziente Verwaltung, diese aber mit Qualität. Besonders hervorgehoben wurde von Bures auch der Aspekt der Frauenförderung. So muss etwa in den Begutachtungskommissionen und Aufnahmekommissionen jedenfalls ein weibliches Mitglied vertreten sein.

Dieser Vorschlag wurde zwar nicht angenommen, für Lehrer gibt es aber trotzdem eine bittere Pille zu schlucken. Bezüglich der schulfesten Stellen erhalten die Länder nur noch für das kommende Schuljahr die Ermächtigung, schulfeste Stellen zu vergeben. Spätestens ab 1. September 2008 ist eine solche Neuverleihung aber nicht mehr möglich. Für Inhaber schulfester Stellen ändert sich freilich nichts.

Die Sabbatical-Regelung ermöglicht es künftig, sich auf Wunsch innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf Jahren gegen anteilige Bezugskürzung zwischen sechs und zwölf Monate vom Dienst freistellen zu lassen, etwa zum Zweck der Weiterbildung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine bereits fünfjährige Tätigkeit im Bundesdienst und dass keine wichtigen dienstlichen Gründe dagegenstehen. Neu ist auch, dass die Dienstbehörde Beamten künftig eine unzulässige Nebenbeschäftigung untersagen kann.

Die im ASVG-Bereich bereits vorgenommenen pensionsrechtlichen Verbesserungen bringen einerseits die Verlängerung der so genannten "Hacklerregelung" (abschlagsfreier Pensionsantritt für Langzeitversicherte mit 60/55) bis zum Jahr 2010, andererseits geringere Abschläge bei Inanspruchnahme der Korridorpension. Bei der Pflegefreistellung gibt es künftig Erleichterungen für "Patchworkfamilien", sie kann künftig auch für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin in Anspruch genommen werden. (APA)