Karlsruhe - Der Badische Sängerbund muss drei Schwulen- und Lesbengesangvereine aufnehmen. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag entschieden. "Der Sängerbund ist ein Verein mit einer überragenden Machtstellung, die einer Monopolstellung entspricht", hieß es zur Begründung des Urteils. Zudem hätten die KlägerInnen ein begründetes Interesse an der Aufnahme, da das Land seine finanzielle Förderung von Chören fast ausschließlich dem Sängerbund übertragen habe. Homosexualität stehe in keinem Widerspruch zur Pflege des Chorgesanges und sei somit mit der Satzung des Badischen Sängerbundes vereinbar, erklärte das Gericht (AZ: 2 O 243/00). Bei den Chören, die vor Gericht um Aufnahme in den Sängerbund geklagt hatten, handelt es sich um die Vereine "Queerflöten" (Freiburg), "Rosakehlchen" (Heidelberg) und "Die Schrillmänner" (Karlsruhe). (APA/dpa)