Wien - Der Verpackungskonzern Constantia Packaging nimmt die Ermächtigung eigene Aktien zu erwerben zurück. Die dem Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2006 eingeräumte Ermächtigung eigene Aktien im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von höchstens 18 Monaten zu erwerben, wird widerrufen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Dieser Beschluss wurde bei der 13. ordentlichen Hauptversammlung im Mai gefasst. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt bis einschließlich 15. Mai 2012. Weiters wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. (APA)