"Am Schauplatz" hat mit seiner Reportage "Nur für Deutsche" aus Kärnten keineswegs das Objektivitätsgebot verletzt, entschied der Bundeskommunikationssenat nach einer Beschwerde wegen eines "negativen Bildes über Kärnten".

Ebenso wies er eine Beschwerde gegen den Satz eines "Mittagsjournal"-Moderators ab. Die dürfen auch weiter sagen: "Nett wär's ja, wenn die Politik in ihren gegenseitigen Attacken ohne kirchlich-religiöse Anleihen auskäme, trotz bevorstehender Karwoche."

Auch die Beschwerde wegen eines brutalen ÖBB-Spots wies der Senat zurück. Verurteilt hat er indes Product Placement in "Starmania" (aus 2003) mit Römerquelle und Kelly's. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 6.7.2007)