Einen Freispruch im Zweifel hat ein Berufungssenat am Innsbrucker Landesgericht am Freitag für einen Maschinisten nach einem Sessellift-Unglück im Skigebiet der Axamer Lizum im Winter 2005 gefällt. In erster Instanz war der Tiroler wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das nunmehrige Urteil ist rechtskräftig.

Zu dem Unfall war es am 26. Februar gegen 11.35 Uhr beim Vierer-Sessellift "Schönbodenbahn" gekommen. Fahrgäste hatten eigenartige Geräusche bei einer Stütze gemeldet. Daraufhin ordnete der Maschinist an der Talstation eine Kontrollfahrt eines Kollegen an. Der in dieser Sache bereits verurteilte Stationsbedienstete an der Bergstation verminderte kurzzeitig die Fahrgeschwindigkeit und hielt Rücksprache mit dem Maschinisten. Anschließend ließ er den Lift wieder normal fahren.

Daraufhin stürzte ein vollbesetzter Vierer-Sessel etwa sechs Meter in die Tiefe. Zwei Wienerinnen und zwei Deutsche erlitten teils schwere Quetschungen, Frakturen und Prellungen sowie Abschürfungen. Ursache für das Unglück war ein technisches Gebrechen an einer Seilrolle.

Keine Gefahrensituation gesehen

Dem Maschinisten und dem Stationsbediensteten war vorgeworfen worden, entgegen den Betriebsvorschriften, wonach bei einer Gefährdung der Sicherheit die Bahn sofort gestoppt werden muss, den Lift nicht bzw. zu spät außer Betrieb genommen zu haben. Der beschuldigte Maschinist betonte, dass er keine Gefahrensituation gesehen habe: "Es passiert in der Saison x-mal, dass Fahrgäste sagen, da klappert's." Dass die Fahrgeschwindigkeit oder die Temperaturen Geräusche an den Stützen verursachten, sei nicht außergewöhnlich.

Die Richter gaben der Berufung des 49-Jährigen Folge und hoben das Urteil des Innsbrucker Bezirksgerichtes vom vergangenen September auf. Auf Grund des Gespräches mit dem Stationsbediensteten sei der Maschinist nicht verpflichtet gewesen, "mehr zu tun", erklärte der vorsitzende Richter Karl-Heinz Nagele. Ein Verschulden könne ihm daher nicht angelastet werden.

Das Bezirksgericht hatte sowohl den Maschinisten als auch den Stationsbediensteten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der 64-jährige Stationsbedienstete hatte das Urteil damals angenommen. (APA)