Mamas und Papas, die Kindergeld bekommen und arbeiten, müssen aufpassen.

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Wien – Zahlreiche Kindergeld-Empfänger haben die Zuverdienstgrenzen überschritten und sind laut Gesetz zur Rückzahlung verpflichtet. Allerdings fallen die meisten dieser „Sünder“, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse ermittelt wurden, in eine Sonderkategorie. In der Kasse erwartet man, dass es zu sozialen Härtefällen kommt. Familienministerin Kdolsky will die Rückzahlung dennoch exekutieren. Für Finanzrechtler Werner Doralt ist diese verfassungsrechtlich problematisch. Er rät den Betroffenen zum Gang vor den VfGH.

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Wien – Sie haben die Zuverdienstgrenze überschritten, jetzt müssen sie zahlen. Auch wenn eine Weisung von Ex-Minister Herbert Haupt ihnen Gegenteiliges versprochen hatte. Mit dem Bekanntwerden der ersten Zahlen jener Eltern, die während des Kindergeldbezuges mehr als 14.600 Euro verdient haben und das Kindergeld jetzt zurückzahlen müssen, ist die Diskussion über den Umgang mit der widersprüchlichen Regelung neu entflammt.

Im Detail: Die Salzburger Gebietskrankenkasse meldet, dass 40 Prozent der von ihnen überprüften Eltern im Jahr 2002 zu Unrecht Kindergeld bezogen haben. Diese müssten nun mit einer Rückforderung rechnen. Die entsprechenden Bescheide sind allerdings noch nicht hinausgegangen. Die Kasse befürchtet soziale Härtefälle, immerhin betragen die Rückforderung zwischen 2000 und 5000 Euro.

Ermittelt via Zufallsgenerator

Peter Jägersberger vom niederösterreichischen Kompetenzzentrum Kindergeld, das die technische Abwicklung der Zahlungen für ganz Österreich administriert, relativiert die Zahlen im Gespräch mit dem Standard: Man habe österreichweit per Computer eine Gesamtstichprobe von 20 Prozent gezogen. Diese wurde dann den einzelnen Sozialversicherungsträgern zugewiesen. Folglich können die jetzt für Aufregung sorgenden 40 Prozent nur auf den Teil jener 20 Prozent bezogen sein, der Salzburg zugewiesen wurden. Die Salzburger Gebietskrankenkasse rechnet dem STANDARD vor: Von jenen 947 Personen, die im Jahr 2002 gearbeitet haben und gleichzeitig Kindergeld bezogen haben, wurden 37 überprüft. Nur fünf von ihnen haben die Zuverdienstgrenze überschritten. Anders die Situation jener, die einen Zuschuss zum Kindergeld beantragt haben: Hier wurden 39 Fälle überprüft, 33 von ihnen haben die Grenze massiv überschritten.

In Wien haben zehn Prozent der Kindergeldbezieher die Zuverdienstgrenze überschritten, in Niederösterreich wurden bereits rund 100 Bescheide ausgeschickt. Mehr als 200 würden es aber insgesamt nicht werden, heißt es im Kompetenzzentrum. Jene, die bereits eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, meldeten sich jetzt, um eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Ratenzahlung als Maximum

Geht es nach Famlilienministerin Andrea Kdolsky, ist das auch schon das Maximum an Zugeständnissen, das man den betroffenen Eltern machen will. Nur in besonderen Härtefälle könne es zu einem vollständigen Verzicht kommen. An eine völlige Amnestie, wie von der Dritten Nationalratsrösidentin Eva Glawischnig gefordert, denkt Kdolsky nicht. In ihrem Büro wird argumentiert, man müsse sich an die „geltende Rechtslage“ halten. Und diese sehe eben Kontrollen vor. Der Verzicht, den Vorgänger Haupt via Weisung hinterlassen hat, sei nämlich rechtswidrig gewesen.

Verfassungsrechtlich problematisch könnte aber auch ein anderer Aspekt der Zuverdienstgrenze werden. Finanzrechtler Werner Doralt rät jenen, die von der Rückzahlung betroffen sind, im STANDARD-Gespräch sogar: „Ich würde ihnen unbedingt empfehlen, die Rückzahlung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.“ Doralt rechnet sich gute Chancen aus. Seine Argumentation: Die Höhe des Zuverdienstes sei für viele Steuerpflichtige leicht manipulierbar. So könne die Grenze „umgangen werden, indem man sich vor dem Anspruchszeitraum Vorauszahlungen leisten lässt, oder umgekehrt nach Ablauf des Anspruchszeitraumes Nachzahlungen bezieht.“ Doralt: „Die Zuverdienstgrenze wird dadurch für viele Bezieher des Kindergeldes zu einer Willkürgrenze.“

Planquadrat

Frauenministerin Doris Bures lässt den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt prüfen, ob nicht auch die Zufallsprüfungen dem Gleichheitsprinzip widersprechen. Dem kann Doralt wenig abgewinnen: Wenn man der Polizei ins Planquadrat tappe, sei das ja auch nicht verfassungswidrig. (Karin Moser, DER STANDARD, Printausgabe 10.7.2007)