Wien - ParteienvertreterInnen und Arbeiterkammer kritisierten am Montag die betreffenden Zuverdienstgrenze beim Kindergeld mehr oder weniger scharf.

Burgstaller: Berufstätige Frauen werden bestraft -

"Die Zuverdienstgrenze muss abgeschafft werden," forderte beispielsweise Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Sie werde diesbezüglich Druck auf Familienministerin Andrea Kdolsky machen, kündigte Burgstaller an. Das bestehende System sei widersprüchlich: Wenn man Kindergeld für alle Frauen wolle, dürfe es keine Obergrenze beim Zuverdienst geben.

Generalamnestie

Die stellvertretende Grünen-Chefin Eva Glawischnig will sogar eine komplett neue Regelung zum Kindergeld. "Ich bin der Meinung, dass es eine Generalamnestie geben sollte und dass man eine neue Basis schaffen sollte", sagte Glawischnig bei einer Pressekonferenz am Montag.

Eine Reparatur der derzeitigen Regelung kommt für die Grünen-Vizechefin nicht in Frage: "Ich habe keine Lust, ein vermurkstes Modell zu verbessern." Dieses sei zudem "kontraproduktiv" für berufstätige Frauen, da diese nur wenige Stunden arbeiten könnten. Glawischnig schlug stattdessen ein "einkommensabhängiges Karenzgeld" vor.

Volksanwälte kritisieren

Kritik übten auch die neuen VolksanwältInnen auf ihrer ersten gemeinsamen Pressekonferenz. Der zuständige SP-Volksanwalt Peter Kostelka mahnte dabei "Fairness" für die Betroffenen ein.

Entscheidend ist für Kostelka beispielsweise, ob den Betroffenen von Anfang an bekannt war, dass bei Verstößen gegen die Zuverdienstgrenze Rückzahlungen drohen: "Wenn das jedem klar war, ist das was anderes, als wenn es im juristisch Kleingedruckten steht." VP-Vertreterin Maria Fekter sieht auch praktische Probleme - etwa wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze erst durch das aliquotierte Weihnachtsgeld erfolgte und daher nicht unbedingt absehbar war.

Zu kompliziert

In der Diskussion hat auch Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel in einer Aussendung erklärt, dass die Zuverdienstbestimmungen zu kompliziert seien und zu lange weggeschaut worden sei. Er forderte Entschärfungen für die Betroffenen.

Tumpel begrüßte, dass in Begutachtungsentwurf der Vorschlag der AK übernommen worden sei, wonach künftig nur jener Teil des Kindergeldes zurückzuzahlen sei, der über der Zuverdienstgrenze liegt. Diese Regelung solle dann auch rückwirkend für jene gelten, die nun von Rückzahlungen betroffen sind, forderte Tumpel. Weitere Vereinfachungen, die aus Sicht der AK umgesetzt werden sollen: Die Berechnung der Zuverdienstgrenze soll auf ein Bruttoeinkommen umgestellt werden und es soll eine Wahlmöglichkeiten zwischen einer Geldgrenze und Arbeitszeitgrenze geben.

Musterprozess

BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz kritisierte in einer Aussendung die Vorgehensweise von Familienministerin Andrea Kdolsky und kündigte an, einen Musterprozess für betroffene Familien führen zu wollen. (red, APA)