Thema auf Regierungsklausur
Sachpolitik
Bures will Verfassungsdienst einschalten
Zufallsprüfungen könnten Gleichheitsprinzip widersprechen - Frauenministerin möchte politische Verantwortung klären
Wien - Frauenministerin Doris Bures schaltet in Sachen
Zuverdienstkontrollen beim Kindergeld den Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt ein. Dieser soll prüfen, ob die von
Familienministerin Andrea Kdolsky eingeleiteten Zufallsprüfungen
nicht dem Gleichheitsprinzip widersprechen. Außerdem möchte Bures die
politische Verantwortung für die Regelung klären. Seit Anfang Juni
wird kontrolliert, ob während der letzten fünf Jahre die
Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich eingehalten wurde. In
Salzburg haben diese Kontrollen ergeben, dass 40 Prozent der jungen
Mütter diese Leistung zu Unrecht bezogen haben.
Bures will dieses Thema auch bei der Regierungsklausur in den
kommenden zwei Tagen zur Sprache bringen. "Es geht nicht um
Almosenverteilen sondern um Rechtssicherheit", so die
Frauenministerin. Die Vorgehensweise von Kdolsky könnte deswegen dem
Gleichheitsprinzip widersprechen, da es nun drei verschiedene Gruppen
von Frauen gebe, so die Argumentationslinie der SPÖ-Ministerin:
einerseits jene Frauen die sich in den letzten fünf Jahren
rechtskonform verhalten haben, jene die geprüft werden und
schließlich jene, die Glück haben und einer Kontrolle entgehen.
Gefragt, ob sie sich auch eine Generalamnestie, wie von den Grünen
gefordert, vorstellen könne, meinte sie: "Man muss sich alles
anschauen". Dass die Regelung auf einem Zufallsprinzip basiere, sei
jedenfalls "nicht zulässig", kritisierte Bures. (APA)