Staatsanwalt: Entsprechend dem Strafgesetzbuch eines "Komplotts" schuldig - Regierung wirft ihnen geplanten Putsch vor
Redaktion
Addis Abeba - Die Staatsanwaltschaft am Obersten
Bundesgerichtshof Äthiopiens hat für 38 Oppositionelle die
Todesstrafe beantragt. Entsprechend dem Strafgesetzbuch seien die
Angeklagten ausnahmslos eines "Komplotts" schuldig und müssten daher
die Höchststrafe erhalten, forderte Staatsanwalt Abraha Tetemke am
Montag. Die 38 Angeklagten hatten die Zuständigkeit des Gerichtshofs
bestritten und eine Vertretung durch Anwälte abgelehnt. Ihnen wird
zur Last gelegt, für Gewalttätigkeiten nach den Parlamentswahlen vor
zwei Jahren verantwortlich zu sein. Die Fortsetzung des Prozesses
wurde für den kommenden Montag angekündigt. Die 38 Angeklagten gehören zu einer Gruppe von mehr als 100
Oppositionellen, denen die Regierung einen geplanten Putsch vorwirft.
Sie hatten die Verantwortung für die Gewalt bei den Protesten
übernommen, wodurch sie nach Angaben eines Anwalts auf eine
Freilassung hofften. Das äthiopische Parlament verabschiedete in
diesem Jahr einen Untersuchungsbericht, in dem von insgesamt 199
Toten bei den Ausschreitungen die Rede ist. Die Regierung hatte zuvor
von nur 54 Toten gesprochen. Die Opposition nannte den
Parlamentsbericht haltlos und kritisierte, die Verantwortung des
Staats für die Niederschlagung der Proteste sei nicht aufgezeigt
worden. (APA)
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